Justizministerin Alma Zadic
APA/Georg Hochmuth
Göth-Flemmich und Pilnacek

Umbau im Justizministerium fixiert

Die Umorganisation und Neubesetzung im Justizministerium steht vor dem Abschluss: Ministerin Alma Zadic (Grüne) gab Sonntagmittag bekannt, dass Christian Pilnacek Sektionschef bleibt – allerdings mit abgespeckten Zuständigkeiten.

Daneben wird Barbara Göth-Flemmich die neue, aus dem bisherigen Wirkungsbereich von Pilnacek ausgegliederte Sektion Einzelstrafsachen übernehmen. Pilnacek wird für Straflegistik zuständig sein, wie Zadic in einer Aussendung mitteilte. Damit werden beide Positionen innerhalb des Ministeriums nachbesetzt. Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat die Personalien bereits abgesegnet. Göth-Flemmich und Pilnacek werden ihre Arbeit mit 1. September aufnehmen.

Göth-Flemmich, die bisher die Abteilung Internationales Strafrecht leitete, werde als Chefin der neuen Sektion Einzelstrafsachen „die Unabhängigkeit der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften sichern“, so Zadic in einer Aussendung. Der bisherige Sektionschef Pilnacek werde in der Sektion Straflegistik „die großen Reformen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht legistisch vorantreiben“. Laut Aussendung waren Göth-Flemmich und Pilnacek aus dem Bewerbungsverfahren als die jeweils Bestgeeigneten hervorgegangen.

Barbara Göth-Flemmich
APA/BMJ/Dagan
Göth-Flemmich wird künftig für Einzelstrafsachen zuständig sein

Teilung der Strafrechtssektion

Zadic hatte im Mai überraschend die Teilung der großen Strafrechtssektion angekündigt. Der Schritt kam einer Entmachtung des als ÖVP-nahe geltenden Sektionschefs Pilnacek gleich, der seit 2010 sowohl für die Strafgesetze als auch für die Fachaufsicht über die Strafverfahren zuständig war.

Pilnacek war in die Kritik geraten, weil er sich mit ÖVP-Beschuldigten in der Casinos-Affäre getroffen und sich einen öffentlich ausgetragenen Konflikt mit der Korruptionsstaatsanwaltschaft geliefert hatte.

„Innere Gewaltenteilung“

„Mit dieser Neuorganisation im Justizministerium wollen wir die innere Gewaltenteilung auch strukturell umsetzen und gleichzeitig die Unabhängigkeit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsarbeit sichern und große Reformen im Strafrecht vorantreiben“, so Zadic.