NS-Opfer-Nachfahren leichter österreichische Staatsbürger

Ab morgen können Nachkommen von Opfern des NS-Regimes mit ausländischer Staatsbürgerschaft die österreichische Staatsbürgerschaft einfach per Anzeige erhalten. Basis ist eine im September 2019 vom Nationalrat beschlossene Novelle des österreichischen Staatsbürgerschaftsgesetzes.

Personen, die selbst Opfer des NS-Regimes waren, konnten bisher schon die österreichische Staatsbürgerschaft auf diese Weise erwerben. Nun sind auch ihre direkten Nachfahren, also Kinder, Enkel, Urenkel usw., berechtigt. Auch Adoptivkinder können die Neuregelung in Anspruch nehmen, wobei die Adoption allerdings als Minderjähriger erfolgt sein muss, wie es in einem Informationsblatt des Außenministeriums heißt. Dabei ist eine Doppelstaatsbürgerschaft aus österreichischer Sicht zulässig.

Opfer des NS-Regimes sind im Gesetz folgendermaßen definiert: Jene Personen, „die sich als österreichischer Staatsbürger oder Staatsangehöriger eines der Nachfolgestaaten der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie oder Staatenloser jeweils mit Hauptwohnsitz im Bundesgebiet vor dem 15. Mai 1955 in das Ausland begeben hat, weil sie Verfolgungen durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches mit Grund zu befürchten hatte oder erlitten hatte oder weil sie wegen ihres Eintretens für die demokratische Republik Österreich Verfolgungen ausgesetzt war oder solche zu befürchten hatte“.

„Ein großer Schritt“

Der österreichische Botschafter in Buenos Aires, Christoph Meran, der nicht nur für Argentinien, sondern auch für Uruguay und Paraguay zuständig ist, sagte laut der argentinischen Zeitung „El Libertador“: „Tausende Österreicher mussten vor den Schrecken der Verfolgung des Nationalsozialismus fliehen und fanden eine neue Heimat in Argentinien, Uruguay und Paraguay. Dass Nachfahren nun die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben können, ist eine sehr gute Nachricht und ein großer Schritt, der in meinem Land gesetzt wurde.“

Auch der britische „Guardian“ widmete der Angelegenheit gestern einen Artikel. Es kommen allein in Großbritannien „Zehntausende“ Bürger als NS-Opfer-Nachfahren für die österreichische Staatsbürgerschaft infrage, insgesamt seien es „mindestens 200.000“. Mit der Novellierung bringe Österreich sein Staatsbürgerschaftsrecht „auf eine Linie mit den deutschen Gesetzen“, schreibt die Zeitung.