Bayer legte Berufung gegen Roundup-Urteil ein

Gegen ein Urteil im Rechtsstreit über das angeblich krebserregende Mittel Glyphosat im Unkrautvernichter Roundup hat der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer beim Obersten Gerichtshof in Kalifornien Berufung eingelegt.

Das Gericht solle entscheiden, ob ein Hersteller eines zugelassenen Herbizids dafür haftbar gemacht werden könne, wenn dieser keinen Warnhinweis vor Krebs platziert habe, da das Bundesgesetz eine entsprechende Warnung nicht zulasse, so Bayer gestern.

Ein Geschworenenverfahren in San Francisco sprach dem Kläger Dewayne Johnson zunächst 289,2 Millionen Dollar (knapp 243 Mio. Euro) zu, nachdem es als erwiesen angesehen wurde, dass das Glyphosat in Roundup Johnsons Non-Hodgkin-Lymphom verursacht hat. In erster Instanz wurde der Betrag auf 78,5 Millionen Dollar reduziert, und das Berufungsgericht sprach Johnson letztlich 20,5 Millionen Dollar wegen „Verlusts der Lebensfreude“ zu.

Milliardenvergleiche im Juni

„In diesem Fall bestätigte das Berufungsgericht ein Urteil, das den Hersteller für die Einhaltung des Bundesgesetzes streng bestraft“, heißt es in der Petition der Bayer AG.

US-Aufsichtsbehörden hatten Glyphosat seit Langem als sicher für die Verwendung durch Menschen eingestuft. Auch Johnson bat um eine Überprüfung des Urteils des Berufungsgerichts in Bezug auf die Reduzierung der Summe. Er fordert eine Berücksichtigung seiner verkürzten Lebenserwartung bei der Bemessung des Schadenersatzes.

Bayer hatte sich Ende Juni mit einem Großteil weiterer Kläger auf einen insgesamt fast elf Milliarden Dollar schweren Vergleich geeinigt. Die Klagewelle hatte sich Bayer mit der rund 63 Milliarden Dollar teuren Übernahme des Glyphosatentwicklers Monsanto eingehandelt. Sollte das Johnson-Urteil bestätigt werden, könnte es Bayer weitere Vergleiche erschweren.