Spanien: Francos Enkelkinder müssen Villa an Staat abtreten

Die Erben des spanischen Diktators Francisco Franco müssen dessen ehemalige Sommerresidenz in Galicien an den Staat abtreten. Das entschied heute ein Gericht in La Coruna im Nordwesten des Landes. Dem Urteilsspruch zufolge erwarb der Diktator das Anwesen 1941 illegal, weshalb dessen Enkelkinder keinen Anspruch darauf haben.

Villa „Pazo de Meiras“ in der autonomen Gemeinschaft Gallicien (Spanien)
APA/AFP/Miguel Riopa

Das Regionalparlament von Galicien hatte die Villa „Pazo de Meiras“ als kulturelles Denkmal eingestuft, das für die Öffentlichkeit zugänglich sein sollte. Doch die Nachkommen Francos widersetzten sich der Entscheidung mit der Begründung, es handle sich um ihr Privateigentum. Daraufhin reichte die spanische Regierung Klage ein.

Ein früherer Eigentümer hatte das Anwesen 1938 – auf dem Höhepunkt des Spanischen Bürgerkriegs – einer Franco-nahen Organisation geschenkt. Dem Urteil zufolge ist die Schenkung allerdings mittlerweile „null und nichtig“, weil sie an „das Staatsoberhaupt und nicht an Francisco Franco persönlich“ gerichtet war.

Nicht erste Niederlage vor Gericht

Francos Versuch, das Anwesen 1941 nach seinem Sieg im Bürgerkrieg in seinen persönlichen Besitz zu übertragen, sei nicht rechtmäßig gewesen. Daher seien die sechs Enkelkinder des 1975 verstorbenen Diktators nicht Erben des Anwesens.

Das Urteil fiel in erster Instanz und kann von der Familie Francos angefochten werden. Für Francos Nachkommen ist es ein weiterer Rückschlag im Streit mit Spaniens sozialistischer Regierung um das Erbe des faschistischen Regimes.

Die Familie hatte bereits vergangenes Jahr eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Regierung über die Exhumierung der Überreste des Diktators verloren. Im Oktober 2019 wurde dessen Leichnam aus dem Tal der Gefallenen, einem prunkvollen Mausoleum des faschistischen Regimes nordwestlich von Madrid, in eine unspektakuläre Gruft auf einem Friedhof am Stadtrand der Hauptstadt überführt.