Arbeitsrechtler kritisiert Elternbrief

Der Arbeitsrechtler Martin Gruber-Risak kritisiert den Elternbrief von ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann als irreführend. Es werde suggeriert, dass es für die coronavirusbedingte Betreuung eines Kindes nur die dreiwöchige Sonderbetreuungszeit gebe, die mit dem Arbeitgeber vereinbart werden muss. Tatsächliche existiere aber auch eine bezahlte Freistellung mit Rechtsanspruch, sagte er zur APA.

Wer aus „sonstigen persönlichen Gründen“ verhindert sei, und dazu gehöre auch die Kinderbetreuung aufgrund einer gesetzlichen Betreuungspflicht, habe einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung – und das auch mehrmals pro Jahr. Zusätzlich gebe es noch die Pflegefreistellung. „Das passt alles nicht zusammen. Es gibt eine Leistung mit Rechtsanspruch, aber es wird etwas gepusht, wo man bitte sagen muss“, so Gruber-Risak.

Von der durch Faßmann und Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) forcierten Lösung im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) profitierten die Arbeitgeber, so der Arbeitsrechtler weiter, denn sie bekämen ein Drittel der Lohnkosten vom Bund refundiert. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aber müssten darum bitten, so der Arbeitsrechtler, und bekämen etwas gewährt, obwohl sie ohnehin (gemäß Angestelltengesetz und ABGB) Anspruch auf bezahlte Freistellung haben.

„Besser wäre es, wenn man den Eltern sagt, was echt die Rechtslage ist“, meinte Gruber-Risak zu dem Elternbrief. Gegen die Teilrefundierung der Lohnkosten spreche gar nichts; das hätte man aber auch ohne neue Sonderregelung umsetzen können, sagte Gruber-Risak. Ähnliche Kritik kam gestern von SPÖ-Bildungssprecherin Sonja Hammerschmid. Sie forderte einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung, wenn die Schulen zu sind.