Hass im Netz: Edtstadler lädt Google und Co. zu Gipfel

Nach ihrer Kritik an den neuen Regeln zur Bekämpfung von Hass im Netz können die US-Giganten Google und Facebook, aber auch die chinesische Plattform TikTok ihre Bedenken nun persönlich im Kanzleramt vortragen. Sie sind ebenso wie die Internet Service Provider Austria (ISPA) von Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zu einem Gipfel kommende Woche geladen, wie heute bekanntwurde.

Änderungen wird die Ministerin den Onlineriesen offenbar nicht signalisieren. Sie schreibt heute in einer Aussendung, die vorgesehenen Strafen von bis zu zehn Millionen seien zwar hoch, aber notwendig. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung Verantwortung übernehmen und etwaige offene Fragen der Anbieter beantworten und den österreichischen Standpunkt klarmachen.

Kritik an Regierungsplänen

Google und Facebook hatten am Freitag die Regierungspläne kritisiert und europäische Lösungen statt nationaler Ansätze gefordert. Auch die ISPA zeigte sich skeptisch.

Das neue „Kommunikationsplattformen-Gesetz“ gilt für alle „in- und ausländischen Anbieter von Kommunikationsplattformen“, die mehr als 100.000 Nutzer oder einen Umsatz in Österreich von über 500.000 Euro haben. Die Plattformen müssen einen für Behörden und Gerichte erreichbaren Beauftragten anstellen und ein „wirksames und transparentes Verfahren“ für die Meldung und Löschung rechtswidriger Inhalte einrichten. Gelöscht werden muss binnen 24 Stunden, wenn die Rechtswidrigkeit „bereits für einen juristischen Laien (…) offenkundig“ ist bzw. binnen sieben Tagen, wenn eine detaillierte Prüfung nötig ist.

Strafen können auch durch „Abfangen“ eingetrieben werden

Die Medienbehörde KommAustria kann bei wiederholten Verstößen Geldbußen von bis zu zehn Mio. Euro verhängen. Sollte eine Onlineplattform keinen Sitz in Österreich haben, will man die Strafen eintreiben, indem Zahlungen österreichischer Firmen an die Plattform „abgefangen“ werden (also z. B. die Zahlungen von Werbekunden an das Onlineunternehmen). Möglich sind auch Geldstrafen gegen die von den Firmen nominierten Kontaktpersonen der Behörden (bis zu 50.000 Euro).