„Es gibt nur einen Schuldigen, und das bin ich“, sagte der 49-Jährige in einem Telefonat explizit. Das ist bemerkenswert, schließlich hatte Madsen die Tat vom August 2017 während des gesamten Verfahrens bestritten. Das Geständnis erfolgte jetzt fast eineinhalb Jahre nach dem Urteil Ende April 2018. Damals war Madsen wegen Mordes an der 30-jährigen Wall zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden.
Laut dem Urteil hatte Madsen Wall in seinem selbst gebauten U-Boot ermordet, ihre Leiche zerstückelt und die Teile mit Gewichten beschwert ins Meer geworfen. Wall war am 11. August 2017 nach einem Treffen mit Madsen auf dessen selbst gebautem U-Boot „Nautilus“ verschwunden. Im Zuge des Gerichtsverfahrens präsentierte Madsen unterschiedliche Versionen des Geschehens und stritt eine vorsätzliche Gewalttat ab.
Madsen behauptete zunächst, er habe Wall nach einer Havarie sicher an Land gebracht. Als ihre Leichenteile in der Ostsee gefunden wurden, gab Madsen an, Wall sei bei einem Unfall an Bord ums Leben gekommen und er habe ihre Leiche im Meer entsorgt. Später änderte er seine Version nochmals und sagte, Wall sei nach einem plötzlichen Druckabfall an Bord ums Leben gekommen.
Zuletzt auf erneute Berufung verzichtet
Das Gericht sah es letztlich aber als erwiesen an, dass Madsen Wall sexuell missbrauchte, folterte, auf grausame Weise ermordete, ihre Leiche zerstückelte und im Meer verschwinden ließ. Seine Anwältin hatte im Berufungsverfahren eine Haftstrafe zwischen 14 und 16 Jahren gefordert. Die Staatsanwaltschaft beharrte dagegen auf der Höchststrafe.
Nach dem Urteil verzichtete Madsen auf eine erneute Berufung. Das kam überraschend, schließlich stellte Madsen den Tod der Journalistin vor Gericht stets als Unfall dar. Madsen war davor gegen die Höhe seiner Strafe in Berufung gegangen. Ende September bestätigte ein Gericht in Kopenhagen jedoch das Urteil der Vorinstanz. Damit war Madsens Versuch gescheitert, eine mildere Strafe zu bekommen.
„Schlusspunkt setzen“
Als Begründung für den Verzicht auf die Berufung gab seine Anwältin Betina Hald Engmark damals an, dass ihr Mandant „einen Schlusspunkt setzen“ wolle und auf eine „Normalisierung seiner Haftbedingungen“ hoffe. „Er hat entschieden, die Angelegenheit nicht vor das Oberste Gericht zu bringen“, sagte die Strafverteidigerin. Madsen habe vor allem befürchtet, dass eine Verlängerung des Verfahrens die Dauer seines Besuchsverbots im Gefängnis verlängern würde.