Fixkostenzuschuss: Blümel sieht bei sich keinen Fehler

Das Finanzministerium hat die Aussagen des EU-Kommissionsvertreters heute zurückgewiesen und sieht bei sich keinesfalls einen Fehler bei der Beantragung des verlängerten Fixkostenzuschusses. „Das BMF hat hier dezidiert keinen Fehler gemacht“, hieß es in einer Stellungnahme. Man bekräftigte, dass man lediglich den gleichen Weg wie beim ersten, von der EU genehmigten Fixkostenzuschuss gewählt habe.

EU-Kommissionsvertreter Martin Selmayr hatte am Vormittag in einem Austausch mit dem Finanzministerium und Unternehmern darauf hingewiesen, dass beim ersten Antrag angesichts des damaligen Lockdowns ein Antrag analog zu einer Umweltkatastrophe richtig gewesen sei.

Jetzt, wo viele Unternehmen wieder Umsätze machen, müsse man den Antrag mit einer schweren Wirtschaftskrise begründen. Wenn man den Antrag richtig aufsetze, „dann kann die Kommission sofort genehmigen“. Das habe EU-Kommissarin Margrethe Vestager am Freitag auch Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erläutert.

Selmayr: „In einer halben Stunde“

Selmayr meinte am Vormittag, ein richtiger Antrag wäre mit gutem Willen „in einer halben Stunde“ einzubringen. „Das BMF ist in ständigem Austausch mit der Kommission und arbeitet nach wie vor an einer raschen Lösung im Interesse von Unternehmen und Arbeitsplätzen in Österreich“, heißt es nun in der Stellungnahme des Finanzministeriums.

Das Ministerium verwies darauf, dass unterschiedliche Aspekte des in Österreich geplanten Fixkostenzuschusses unter unterschiedlichen Paragrafen des EU-Rechts beantragt werden müssten, und kritisierte, das wäre kompliziert und zeitaufwendig. Inhaltlich stößt Österreich auf, dass künftige Hilfen bis zu 800.000 Euro mit anderen Hilfen, die als „Zuschüsse“ gewertet werden, etwa 100 Prozent Garantien oder Zuschüsse von Bundesländern, gegengerechnet werden müssten.

In Summe dürften alle Hilfsmaßnahmen zusammen nicht über 800.000 Euro pro Unternehmen liegen. Außerdem wäre die Hilfe vorerst nur bis zum Jahresende genehmigt, während der von Österreich gewünschte „Fixkostenzuschuss II“ bis Ende März 2021 gelten sollte. Selmayr hatte beim Gespräch aber auch klargestellt, dass es für bestimmte, voll getroffene Firmen die 800.000-Euro-Grenze nicht gebe.

„Starr auf Paragrafen verwiesen“

„Wir wollen unseren Unternehmen rasch und unbürokratisch helfen, die Vorschläge der Kommission sind das Gegenteil davon. Als es um europäische Hilfen ging, wurde der bestehende Rechtsrahmen so flexibel wie möglich ausgelegt. Bei der Hilfe für unsere Betriebe wird wieder starr auf Paragrafen verwiesen. Unsere Betriebe brauchen Planungs- und Rechtssicherheit über den 31.12. hinaus. Denn das Virus hält sich nicht an Brüsseler Vorgaben, wann es zu enden hat“, so Blümel.

SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter sieht in Blümel ob der heutigen Neuigkeiten „mittlerweile eine echte Gefahr für die heimischen Unternehmen“. Die Kommission habe keinen Einwand gegen die Wirtschaftshilfe selbst, sondern gegen die EU-rechtswidrige Begründung von Blümel, so der Sozialdemokrat in einer Aussendung. „Finanzminister Blümel reiht einen schweren Fehler an den nächsten. Den Schaden haben die heimischen Unternehmen und ihre Beschäftigten.“

NEOS-Europaabgeordnete Claudia Gamon forderte unterdessen, „Finanzminister Blümel muss seine antieuropäische Rhetorik einstellen und seine Begründung zum Fixkostenzuschuss überarbeiten, damit ihn die EU-Kommission endlich genehmigen kann“. Die EU-Kommission habe schon mehrfach mitgeteilt, dass die Begründung fehlerhaft sei.