Überarbeiteter Gesetzesentwurf wieder in Begutachtung

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat einen überarbeiteten Entwurf für die Novelle zum Epidemie-, Tuberkulose- und Covid-19-Maßnahmengesetz (Covid-19-MG) nochmals in die parlamentarische Begutachtung geschickt. Am Montag wurde der Entwurf mittels Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und dem Gesundheitsausschuss zugewiesen.

Der Entwurf bietet die Grundlage für die Ampelregelung und für eine weitgehende Ausgangssperre. Letztere muss nun im Gegensatz zur Ursprungsfassung vom Hauptausschuss des Nationalrats genehmigt werden. Auch weniger weitreichende Betretungsverbote in Unternehmen und an öffentlichen Orten müssen durch den Hauptausschuss. Zudem bekommen Landesbehörden die Möglichkeit, regional unterschiedliche Maßnahmen zu ergreifen.

Der erste Entwurf wurde bereits Mitte August in Begutachtung geschickt. Knapp 7.000 Stellungnahmen wurden binnen zwei Wochen abgegeben – davon dürften Tausende aufgrund eines Internetaufrufs eines Wiener Psychiaters, der sich selbst als „Coronajäger“ bezeichnet, erstellt worden sein.

Vier Tage für Begutachtung

Juristen und Juristinnen im Gesundheitsministerium haben bereits Korrekturen am Entwurf vorgenommen. Allerdings gab es weiter Kritik vonseiten der Opposition aus SPÖ, FPÖ und NEOS. Vorgesehen war eigentlich eine Ausschussbegutachtung, aber dem Vernehmen nach stellte sich die FPÖ quer, die dem Gesundheitsausschuss vorsitzt. Deshalb landete der überarbeitete Entwurf über Anschober selbst nochmals in der Begutachtung.

Nun können Institutionen und Privatpersonen nochmals Stellungnahmen abgeben. Die Begutachtungsfrist ist mit vier Tagen aber sehr kurz. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt empfiehlt grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen. Doch ÖVP und Grüne wollen das Gesetz bereits kommende Woche im Nationalrat beschließen. Deshalb endet die Frist schon am Freitag.

Sollte es innerhalb der Begutachtungsfrist noch zu Änderungen kommen, so wird auch der Initiativantrag, der bereits am Montag im Nationalrat eingebracht wurde, dementsprechend angepasst. Dieser Antrag kann dann auch im Gesundheitsausschuss behandelt werden.

SPÖ und FPÖ prüfen Gesetz – Bundesratsveto möglich

Die SPÖ will über die neuen CoV-Gesetze jedenfalls verhandeln. Derzeit wird geprüft, Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner hat aber bereits einige Kritikpunkte gefunden. Lehnt die SPÖ die Gesetze ab, werden sie im Bundesrat wohl fürs erste scheitern und müssen verzögert per Beharrungsbeschluss in Kraft gesetzt werden. „Es muss das Ziel sein, dass ein ordentliches Gesetz in den Nationalrat kommt.“ Die SPÖ sei bereit, ihren Beitrag dazu zu leisten.

Der Freiheitlichen beharrten auf der Durchführung eines Expertenhearings im Gesundheitsausschuss. Es seien etliche Fragen zu klären, sagten FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl und FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak, der auch Obmann des Gesundheitsausschusses im Parlament ist. Dieser soll nun am Montag mit einem Expertenhearing tagen. Kaniak sprach in diesem Zusammenhang von bereits mehreren positiven Signalen aus anderen Parteien.

Geklärt werden solle etwa die Frage: „Ab wann greift das Epidemiegesetz überhaupt?“ Als „interessante Option“ bezeichnete Kickl aber auch eine mögliche Blockade der Gesetze im Bundesrat, etwa gemeinsam mit der SPÖ. Zwar werde man sich nicht den parlamentarischen Notwendigkeiten verweigern, betonte er. Sollte es zu keinen Änderungen kommen, sei ein Veto und damit die Verzögerung des Inkrafttretens der Gesetze jedenfalls möglich.