Chef der libyschen Einheitsregierung will zurücktreten

Im krisengeschüttelten Libyen macht der Chef der Einheitsregierung in Tripolis, Fayez al-Sarradsch, den Weg für eine neue Regierung für das gesamte Land frei. Es sei sein „ehrlicher Wunsch“, sein Amt bis spätestens Ende Oktober abzugeben, damit eine neue Regierung antreten könne, auf die sich die Konfliktparteien in ihren Gesprächen einigen, sagte der Politiker heute in einer Fernsehansprache.

„Neue Phase“

Zuvor war bereits die Gegenregierung mit Sitz in Ostlibyen zurückgetreten. In den vergangenen Wochen hatten sich Vertreter der libyschen Konfliktparteien in der Schweiz und in Marokko getroffen, um den Krieg in Libyen zu beenden. Al-Sarradsch sprach nun von einer „neuen Phase“, in der die Institutionen des Landes vereinigt und Wahlen vorbereitet werden sollten. Er fügte hinzu, dass nach seinem Rücktritt ein neuer Regierungschef ernannt werden solle, „der sein Amt friedlich antritt“.

Die von al-Sarradsch angeführte Einheitsregierung wird von der UNO anerkannt. Ihre Truppen liefern sich seit Jahren erbitterte Kämpfe mit den Einheiten von General Khalifa Haftar, der große Gebiete im Osten und Süden des ölreichen Landes kontrolliert. Haftar unterstützt die im ostlibyschen Benghazi angesiedelte Gegenregierung mit dem Parlament in Tobruk. Am Sonntag hatte deren Regierungschef Abdullah al-Theni seinen Rücktritt und den der Regierung bekanntgegeben.

Heftige Proteste

Sowohl im Osten Libyens als auch in Tripolis gab es zuletzt heftige Proteste der Bevölkerung gegen Korruption und wegen der schlechten Lebensbedingungen. Die Rücktritte der beiden Regierungschefs kommen nur wenige Wochen nach der überraschenden Ankündigung der Konfliktparteien vom 21. August, in Libyen eine Waffenruhe sowie Wahlen erreichen zu wollen.

Im Zuge des innerlibyschen Dialogs fanden danach Gespräche vom 7. bis 9. September in Montreux (Schweiz) und vom 6. bis 10. September in Bouznika (Marokko) statt. Ein neuer Präsidialrat, eine neue Regierung sowie die Einigung auf Wahlen in Libyen in spätestens 18 Monaten waren Ergebnisse einer grundsätzlichen Einigung bei den Treffen.