Schuldsprüche bei Glock-Prozess

Im Prozess um eine tödliche Gasexplosion in einem Glock-Werk in Ferlach (Kärnten) ist gestern am Landesgericht Klagenfurt das Urteil gesprochen worden. Drei damals leitende Mitarbeiter wurden der grob fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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