Reges Interesse an neuer Begutachtung von CoV-Gesetzen

Heute endet die Begutachtung für die neue Version der CoV-Gesetze von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Die bisher bekannten Stellungnahmen fallen nach umfangreichen Änderungen im Entwurf deutlich milder aus.

Das Bedürfnis, die Novelle zu bewerten, ist auch diesmal enorm groß, es gibt über 2.000 Stellungnahmen. Zum ursprünglichen Entwurf waren sogar über 10.000 Stellungnahmen eingegangen. Eine hohe Zahl an Stellungnahmen zum ursprünglichen Entwurf dürfte auf einen Internetaufruf durch das Institut für Religiosität in Psychiatrie und Psychotherapie (RPP), das 2009 unter anderen von dem Psychiater Raphael Bonelli gegründet wurde, zurückgehen. Auf YouTube bezeichnete Bonelli sich in den vergangenen Monaten selbst als „Coronapanik-Jäger“.

Anschober hatte den Entwurf zu den Änderungen im Epidemiegesetz, Tuberkulosegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz überarbeitet, nachdem es in der ersten Begutachtung vielfältige Kritik gehagelt hatte. Die Novelle soll die Grundlage für die Ampelregelung sowie (falls nötig) für eine weitgehende Ausgangssperre bringen.

SPÖ sieht Gesprächsbedarf

Die SPÖ sieht aber noch immer Gesprächsbedarf. Dabei geht es etwa um die Kontrollbefugnisse von Behörden, so der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried. Es gehe um die Passage, wonach Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen ihrer Kontrollen etwa in Büros in alle Unterlagen Einsicht nehmen dürfen. Unklarheiten sieht die SPÖ auch bei der Frage der Kompetenzen der Gebietskörperschaften in Bezug auf freiheitsbeschränkende Maßnahmen.

Die Kontrollrechte des Hauptausschusses im Parlament „gehen nicht weit genug“, so NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker. Er stößt sich daran, dass mit den vorgesehenen Möglichkeiten zu Betretungs- und Ausgangsverboten schwerwiegende Einschränkungen in die persönlichen Freiheiten der Bürger „durch die demokratisch nicht legitimierte Bezirkshauptmannschaft“ möglich wären. Unverständlich ist für Loacker auch die „extrem lange Geltungsdauer des Gesetzes“, das mit Ende 2021 befristet ist.

In einer Stellungnahme fordern auch Rechtsanwälte aus Sorge um das Berufsgeheimnis Ausnahmen in der Gesetzespassage, wonach Einsicht in Unterlagen genommen werden darf. Eine Präzisierung dazu im Gesetz selbst will auch die Sozialwirtschaft Österreich.

Kritik an kurzer Begutachtungszeit

Um einen bundesweiten Lockdown zu verhindern, sollen laut dem Entwurf auch regional differenzierte Maßnahmen möglich sein. Die Kärntner Landesregierung sieht aber in der Bestimmung, dass Verordnungen des Landeshauptmannes oder einer Bezirksverwaltungsbehörde schon vor deren Inkrafttreten dem Gesundheitsminister mitgeteilt werden sollen, gerade in Fällen mit Gefahr im Verzug eine „unnötige Erschwernis und Verzögerung“.

In der ersten Begutachtung kritisch waren die Volksanwälte. Nunmehr sieht Volksanwalt Bernhard Achitz den Großteil der Schwächen beseitigt, wie er zur APA sagte. Kritisch merkte er aber an, dass die Begutachtungszeit für die neue Version nur ein paar Tage und damit sehr kurz war, wiewohl er Verständnis dafür habe, dass man bei steigenden Fallzahlen versuche, schnell zu einer Lösung zu kommen.