Kommission ergänzt CoV-Beihilfenrahmen

Die EU-Kommission hat heute bekanntgegeben, dass der Rahmen für Coronavirus-Hilfen ergänzt und erweitert wurde. Künftig können unter bestimmten Umständen auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitieren, die am 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Die Frage der Verlängerung des Fixkostenzuschusses ist davon unberührt, hieß es am Nachmittag im Finanzministerium.

Die EU-Kommission hat die schon im April genehmigte Liquiditätsregelung angepasst, die diverse Förderungen und Kreditgarantien bis zu 100 Prozent umfasst. Maximale Höhe der Beihilfe sind 800.000 Euro je Unternehmen. Der Gesamtrahmen der Maßnahme sei von 15 auf 19 Mrd. Euro ausgeweitet worden, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission von heute.

Das österreichische Finanzministerium betont, dass diese Anpassung nicht die von Österreich geforderte und von der EU-Kommission bisher abgelehnte Verlängerung des Fixkostenzuschusses bedeute. Darüber werde mit der EU-Kommission noch verhandelt, nachdem Österreich seinen Antrag neuerlich gestellt hat. Die Europäische Kommission habe seit Ausbruch der Krise neun nationale österreichische Beihilfemaßnahmen genehmigt, so die EU-Kommission heute.

Beihilfenrahmen im Emissionshandel deckeln?

Beim Emissionshandel für den Klimaschutz will die EU-Kommission indes die möglichen Beihilfen für bestimmte Industriezweige deckeln. Die Brüsseler Behörde schlug für die Zeit ab 2021 neue Richtlinien vor – mit dem Ziel, den Kreis der Empfänger zu begrenzen. Zudem soll die Vergütung von einst 85 auf 75 Prozent sinken. Empfänger sollen Bedingungen erfüllen, etwa zusätzliche Anstrengung zum Beispiel beim Energiesparen.

Der Handel mit Verschmutzungsrechten soll den Ausstoß von Treibhausgasen aus Fabriken und Kraftwerken senken. Die Menge an Zertifikaten wird über die Zeit kleiner und der Preis höher, als Anreiz zur Minderung der Emissionen. Beihilfen sind für Firmen erlaubt, die im internationalen Wettbewerb stehen, die besonders viel Energie brauchen oder ihre Energieeffizienz kaum noch steigern können. Die EU will verhindern, dass solche Unternehmen abwandern.

Um die Klimaziele des „Green Deal“ zu erreichen, müssten Kohlendioxidemissionen ein Preisschild bekommen, erklärte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Es gelte zu verhindern, dass Emissionen ins Ausland verlagert würden – das „Carbon Leakage“. Doch solle nicht zu viel ausgeglichen oder der Wettbewerb verzerrt werden.