BUWOG-Prozess: Erfindungen und Unwahrheiten in Anklage

Der Erstangeklagte im Korruptionsprozess rund um die Bundeswohnungs-Privatisierung (BUWOG u. a.), Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos), hat heute am 158. Prozesstag erneut schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Er sei unschuldig und habe immer alle Finanztransaktionen korrekt gemacht, auch wenn die Optik nicht gut sei. In der Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hingegen gebe es „Erfindungen“ und „Unwahrheiten“, empörte sich Grasser.

„Baron Münchhausen ist mit den Herren Staatsanwälten durchgegangen“, richtete er schwere Vorwürfe gegen die Ankläger der WKStA in einer längeren Stellungnahme zu bisherigen Zeugenaussagen zu den Geldströmen. Der Ex-Finanzminister sieht sich durch die bisherigen Zeugenaussagen vollinhaltlich bestätigt.

„Optik im Nachhinein nicht gut“

Allerdings räumte er ein: „Die Optik dieser Transaktionen ist im Nachhinein betrachtet natürlich nicht gut. Selbstverständlich würde ich heute eine solche Transaktionsabwicklung für meine Familie, von der Ferint AG zur Mandarin und dann zur Catherine Participation, nicht mehr so machen, auch wenn sie rechtlich korrekt war.“ Er unterstrich: „Die Abwicklung war korrekt, aber natürlich lernt man aus seinen Fehlern.“ Das sei in seinem Fall ein „schmerzhafter Prozess“.

Die 500.000 Euro, das „Schwiegermuttergeld“, das er bei der Meinl Bank in bar auf ein Konto der Ferint AG einzahlen ließ, sei nicht sein Geld gewesen, betonte Grasser. „Entweder meine Frau oder meine Schwiegermutter war die Eigentümerin dieser Gelder, ich war es sicher nie.“