EuGH-Anwalt: Sonderstaatsanwaltschaft in Rumänien EU-widrig

Die Justizreform in Rumänien verstößt nach Auffassung des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) teilweise gegen EU-Recht. So erklärte der EuGH-Anwalt heute, die vorläufige Ernennung eines Chefjustizinspekteurs und die Errichtung einer Sonderstaatsanwaltschaft mit ausschließlicher Zuständigkeit für von Richtern und Richterinnen und Staatsanwälten und Staatsanwältinnen begangene Straftaten würden gegen EU-Recht verstoßen.

Mehrere rumänische Gerichte wollten vom EuGH wissen, ob die Anforderungen, welche die EU-Kommission in ihren jährlichen Justiz-Überprüfungsverfahren aufstellt, für Rumänien verpflichtend sind. Die Gerichte zweifelten, ob eine eigene Abteilung der Staatsanwaltschaft beim Obersten Kassations- und Gerichtshof mit EU-Recht vereinbar sei.

Diese Abteilung soll ausschließlich für die Ermittlung von Straftaten zuständig sein, die von Richtern oder Staatsanwälten begangen worden sind. Es bestehe nämlich die Möglichkeit, dass dadurch Druck auf Richter und Staatsanwälte ausgeübt werde.

Der EuGH-Anwalt erklärte, das „Verfahren für Zusammenarbeit und Überprüfung“ der Justiz in Rumänien sei für Rumänien rechtlich verbindlich. Hingegen seien die von der EU-Kommission erstellten Berichte nicht rechtlich verbindlich, von Rumänien aber gebührend zu berücksichtigen.