Kursänderung zu Uploadfiltern in Brüssel

Als erste Maßnahme zur Umsetzung ihrer voluminösen Digitalagenda hat die EU-Kommission eine Interimsverordnung in Begutachtung geschickt.

Darin ist die temporäre Aussetzung zweier Artikel der E-Privacy-Richtlinie zum Schutz der privaten Kommunikation der Benutzer vor Überwachung durch die Provider vorgesehen. Betreibern solle damit ermöglicht werden, ihre Plattformen nach Kindesmissbrauch zu durchsuchen.

Im nächsten Zug sollten sie dann dazu verpflichtet werden, das hatte Kommissarin Ylva Johansson (Inneres) im Juli angekündigt. Provider, die gegen diese neuen Filterpflichten verstießen, wurde der Verlust der Haftungsfreiheit angedroht.

Vizepräsidentin Vera Jourova (Ethik und Transparenz) und Kommissar Thierry Breton (Binnenmarkt) hatten jedoch zuletzt erklärt, dass die kommende Richtlinie „Digitale Dienste“ weder Uploadfilter vorsehe, noch sei eine Änderung bei der Haftungsfreiheit vorgesehen.

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