Freispruch für Ex-TA-Manager in BUWOG-Prozess

In der Causa Telekom Austria (TA), einem Teil des BUWOG-Prozesses, ist es heute überraschend zu einem – nicht rechtskräftigen – Urteil gekommen. Der angeklagte Ex-TA-Manager und frühere ÖVP-Organisationsreferent Michael F. ist vom Schöffensenat unter Leitung von Richterin Marion Hohenecker freigesprochen worden. Es habe ihm das Wissen zu der vorgeworfenen Geldwäsche gefehlt, so die Begründung.

Die Richterin hatte heute das Verfahren gegen F. vom umfangreichen Prozess, der sich nach bald drei Jahren in der Endphase befindet, abgetrennt. In seinem Plädoyer forderte der Anwalt von F., Martin Dohnal, einen Freispruch, da sein Mandant von den vorgeworfenen Zahlungsflüssen zwischen der Briefkastenfirma Valora und der TA nichts wusste.

Zumindest eine Diversion sei angebracht, so der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft gab nach dem Urteil keinen Kommentar ab, wodurch dieses nicht rechtskräftig ist.

Kein Nachweis mit Sicherheit

Die Anklage wegen Geldwäsche konnte nach dem durchgeführten Beweisverfahren nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, erläuterte die Richterin. So verlange das Gesetz hier auf der subjektiven Tatseite des Handelnden Wissentlichkeit hinsichtlich der strafbaren Vortaten, was sich jedoch im konkreten Fall nicht feststellen ließ.

F. war früher ÖVP-Organisationsreferent und später Bereichsleiter für Public Affairs bei der Telekom Austria. Laut Anklage soll er veranlasst haben, dass aus Mitteln der TA über die Valora von Peter Hochegger Rechnungen von Werbe- und PR-Agenturen in Höhe von 120.000 Euro bezahlt wurden, denen jedoch keine Leistungen der TA gegenüberstanden. Stattdessen sei es um Spenden der TA an politische Parteien gegangen. Dabei ging es im Prozess vor allem um die Rechnung von 96.000 Euro für den Wahlkampf der Jungen ÖVP im Jahr 2008.