Registrierpflicht: Wer im Ernstfall kontaktiert wird

Die seit dieser Woche in Wien gültige Registrierpflicht in der Gastronomie soll das Contact-Tracing erleichtern: Wer sich in der Nähe eines Covid-19-Verdachtsfalls befunden hat, wird von den Behörden informiert und muss sich gegebenenfalls einem Test unterziehen und in Quarantäne begeben – betroffen sind davon aber nicht zwangsläufig alle Gäste eines Lokals. In der Pflicht sind primär die Gastronomen.

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