Urteil im BUWOG-Prozess voraussichtlich im November

Im Korruptionsprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere rund um die Bundeswohnungsprivatisierung (BUWOG u. a.) könnte das Urteil nun nach fast drei Jahren Prozessdauer im November oder Anfang Dezember fallen. Richterin Marion Hohenecker kündigte heute an, dass sie für die Freitage im November und den ersten Freitag im Dezember den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht für die Urteilsverkündung reserviert habe.

Dass ein Urteil schon am nächsten Donnerstag, dem 15. Oktober, fallen werde, könne sie ausschließen. Der 15. Oktober ist nach derzeitigem Plan der letzte ausgeschriebene Verhandlungstag.

Prozessstart Ende 2017

Am Dienstag nächster Woche könnten – nach Stellungnahmen von Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer und des früheren Anwalts von Walter Meischberger, Gerald Toifl, schon die Schlussplädoyers beginnen, so die Richterin. Vorausgesetzt natürlich, der Schöffensenat lehne die noch offenen Beweisanträge ab, sie wolle der Entscheidung keinesfalls vorgreifen. Nach den Plädoyers werde der Schöffensenat über das Urteil beraten.

Von den Prozessbeteiligten solle dann niemand mehr ins Ausland fahren, weil man sonst womöglich nicht mehr rechtzeitig zur Urteilsverkündigung anreisen könne, mahnte die Richterin. „Brasilien und Thailand, beides ausgeschlossen.“ Der Megaprozess begann am 12. Dezember 2017. Bis inklusive heute wurden 165 Verhandlungstage abgehalten, über 150 Zeuginnen und Zeugen wurden befragt.