Rumänische Sonderregel für Pflegekräfte

In Rumänien hat das liberale Minderheitskabinett unter Premierminister Ludovic Orban heute Einreise-Sonderregelungen für etliche Berufskategorien, darunter auch das Pflegepersonal, gebilligt. Ein Großteil der 24-Stunden-Betreuungskräfte, die in Österreich arbeiten, stammen aus Rumänien.

Bukarest hatte Österreich wegen der Coronavirus-Infektionszahlen auf seine „rote Liste“ gesetzt. Die rumänische Regierung kam nun einem Vorschlag ihres Coronavirus-Krisenstabs nach, der die Ausnahmeregelungen am Vortag empfohlen hatte.

Negative PCR-Test Voraussetzung

Konkret werden laut Regierungsbeschluss rumänische Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen, die aus „gelben“ oder „roten“ Staaten heimkehren, von der Pflicht zur 14-tägigen Quarantäne ausgenommen, wenn sie bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Sie müssen außerdem Unterlagen vorlegen können, die beweisen, dass sie in diese Berufskategorie fallen.

Die verabschiedete Sonderregelung gilt zudem auch unter anderen für Diplomaten, Europaabgeordnete, Vertreter ausländischer Unternehmen mit Töchtern oder Filialen in Rumänien, für das Luftverkehrspersonal, Seeleute, Soldaten und Offiziere, die aus Einsätzen im Ausland zurückkehren.

Eigene Ausnahmeregelungen auch in Österreich

Rund 33.000 Personen sind in Österreich auf die 24-Stunden-Pflege angewiesen. Etwa 60.000 Pflegekräfte betreuen diese Menschen, und etwa die Hälfte davon kommt aus Rumänien. Österreich seinerseits hat für Rumänien eine Reisewarnung ausgesprochen.

Allerdings gibt es auch in Österreich Ausnahmen für Pflegekräfte und andere Berufspendler. Die Einreise für sie ist seit Ende August ohne Einschränkung möglich. Kärnten wollte dennoch am Testprozedere für 24-Stunden-Betreuungspersonal festhalten. Die Kosten für die Coronavirus-Tests übernimmt das Land.