BUWOG-Prozess: Republik fordert 9,8 Mio. Euro

Die Vertreterin der Republik Österreich im BUWOG-Prozess, Marlies Schefer, hat heute in ihrem Schlussplädoyer von den Angeklagten im Verfahren 9,8 Millionen Euro plus vier Prozent Zinsen gefordert. „Ein Machthaber ist nicht nur verpflichtet, keine Bestechungsgelder anzunehmen, sondern sämtliche Zahlungen an den Machtgeber herauszugeben“, so die Juristin der Finanzprokuratur.

Der Erstangeklagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) sei „gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen der Republik bestmöglich zu wahren und zu vertreten“. Er wäre daher auch verpflichtet gewesen, jeglichen Nutzen, den er in seiner Amtsführung erlangte, an die Republik zu geben.

Das Beweisverfahren habe auch nach Ansicht der Finanzprokuratur ergeben, dass Grasser zu einer Schädigung der Republik beigetragen habe. Der Kaufpreis für die Bundeswohnungen wäre jedenfalls um jenen Betrag höher gewesen, der als Bestechungszahlung an Grasser, Walter Meischberger, Peter Hochegger und Ernst Karl Plech geflossen sei – 9,6 Millionen Euro.

Dazu kommen noch die 200.000 Euro, die im Rahmen der Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower laut Anklage als Schmiergeld an Grasser und seine Freunde geflossen seien. Auch diesen Betrag fordere die Republik von den Angeklagten. Die Republik Österreich beantrage daher, die Angeklagten zum Schadenersatz zu verpflichten, damit der der Republik entstandene Schaden wiedergutgemacht werden könne. Exakt nannte die Juristin den Betrag 9,812.812 Euro als Schaden der Republik.