Ausgangsbeschränkung im Berchtesgadener Land

Erstmals seit dem Lockdown im Frühjahr gelten wegen extrem stark gestiegener CoV-Zahlen im bayerischen Landkreis Berchtesgadener Land wieder strikte Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist ab heute von 14.00 Uhr an nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt, wie Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) gestern nach einer Krisensitzung mit Landratsamt und Regierung von Oberbayern in Bad Reichenhall mitteilte.

Die bayernweit ersten Ausgangsbeschränkungen seit Monaten gelten vorerst für 14 Tage. Zudem müssen Schulen und Kindergärten schließen. Es soll lediglich eine Notbetreuung geben, wie Landrat Bernhard Kern sagte. Auch Freizeiteinrichtungen aller Art sowie Restaurants dürfen nicht mehr öffnen.

Ausnahmen gibt es nach Angaben von Kern unter anderem für Mitnahmeangebote in der Gastronomie. Veranstaltungen werden untersagt, mit Ausnahme von Gottesdiensten. Hotels müssen ebenfalls schließen, außer für Übernachtungen für Geschäftsreisende.

Ausnahmen von Beschränkungen

Zu triftigen Gründen für das Verlassen der Wohnung zählen beispielsweise die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, nötige Einkäufe, aber auch Sport und Bewegung an der frischen Luft – das aber nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, wie Landrat Kern sagte.

Nach Angaben von Ministerin Kaniber lag im Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz bei 272,8. Allein seit gestern habe es 57 Neuinfektionen gegeben. Das Robert Koch-Institut hatte gestern (Stand: 00.00 Uhr) für den Landkreis noch eine Sieben-Tage-Inzidenz von 252,1 gemeldet – das war zunächst ein bundesweiter Rekord.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zuvor bereits angekündigt, das öffentliche Leben müsse im Berchtesgadener Land heruntergefahren werden. „Anders geht es nicht“, sagte Söder. Auch die Nähe zu Österreich dränge zu einschneidenden Maßnahmen, sagte Söder.