Klimavolksbegehren präsentiert Gesetzesvorschlag

Mögliche Inhalte für ein Klimaschutzgesetz auf Basis des Klimavolksbegehrens sind heute bei einer Onlinepressekonferenz präsentiert worden. Fünf auf Umwelt spezialisierte Juristinnen und Juristen haben die Vorschläge ausgearbeitet, die unter anderem ein Treibhausgasbudget in der Verfassung vorsehen: Ein Motiv sei gewesen, eine „Vorlage und Serviceleistung für die Abgeordneten“ zu schaffen, sagte die Sprecherin der Volksbegehrens, Katharina Rogenhofer.

In der Verfassung sehen will der Verein Klimavolksbegehren neben dem verbleibenden Treibhausgasbudget bis 2040 noch jährliche Emissionshöchstmengen bis zu diesem Zeitpunkt sowie einen Klimarechnungshof, der über die Einhaltung wacht.

Rechtsanwältin Michaela Krömer, sie ist auf Verfassungs- und Umweltrecht spezialisiert, betonte die Notwendigkeit einer Verankerung der Klimaziele, insbesondere eines Budgetrahmens an CO2-Äquivalenten von maximal 700 Millionen Tonnen, die Österreich bis 2040 noch verbrauchen darf.

Nach der „ersten Lesung“ im Nationalrat sollte Anfang November das Klimavolksbegehren mit über 380.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern bereits in einer Sitzung im Umweltausschuss behandelt werden. Wichtig sei die anstehende Novelle zum Klimaschutzgesetz, denn das Ziel „Klimaneutralität bis 2040“ müsse samt Rahmengesetzen verankert werden – noch finde man es nur im Regierungsprogramm, sagte Rogenhofer.