Polen verschärft Abtreibungsrecht

Polen steuert auf eine weitere Verschärfung seines ohnehin strengen Abtreibungsrechts zu. Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte heute eine bisher geltende Ausnahmeregelung vom Abtreibungsverbot für verfassungswidrig. Demnach waren Schwangerschaftsabbrüche bisher zulässig, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufwies. Nach Ansicht der Richter verstößt das gegen das in der polnischen Verfassung garantierte Recht auf Leben.

Mehr als 100 Abgeordnete, überwiegend aus den Reihen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), hatten sich mit ihrer Kritik an der aktuellen Gesetzeslage an das höchste polnische Gericht gewandt. Im Jahr 2019 wurden in den Krankenhäusern des stark katholisch geprägten Landes nur rund 1.100 Schwangerschaftsabbrüche ausgeführt – in fast allen Fällen aufgrund des nun für rechtswidrig erklärten Paragrafen.

Kritik kam heute umgehend von den grünen EU-Abgeordneten. „Das Verbot ist eine massive Verletzung der Grundrechte und ein fundamentaler Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen. Durch das Urteil werden ungewollte Schwangerschaften zu lebensgefährlichen Notsituationen, in denen auf Kleiderbügel und andere unsichere, schmerzhafte Instrumente zurückgegriffen wird“, kritisiert Delegationsleiterin Monika Vana in einer Aussendung. Die EU dürfe diese Grundrechtsverletzungen nicht tolerieren, sondern müsse alle Rechtsmittel ausschöpfen, forderte sie.