Hackerangriff auf Deutschen Bundestag: Sanktionen

Die EU hat wegen des Hackerangriffs auf den Bundestag im Jahr 2015 neue Russland-Sanktionen verhängt. Betroffen sind der Leiter der Hauptdirektion des Generalstabs der russischen Streitkräfte, einer der mutmaßlichen Hacker sowie eine für Cyberangriffe verantwortlich gemachte Militäreinheit, wie aus dem Amtsblatt der Europäischen Union von heute hervorgeht. Die Sanktionsregelung sieht vor, dass die EU nun Vermögenswerte einfrieren kann. Zudem gelten für die Personen EU-Einreiseverbote.

Die bisher größte Cyberattacke gegen den Bundestag war im April und Mai 2015 verübt worden. Computer in zahlreichen Abgeordnetenbüros waren mit Spionagesoftware infiziert worden, darunter auch Rechner im Bundestagsbüro der deutschen Kanzlerin Angela Merkel (CDU). Der Angriff hatte zur Folge, dass das IT-System des Parlaments anschließend generalüberholt werden musste.

Merkel hatte mit Blick auf Ermittlungsergebnisse des Generalbundesanwalts zu dem Angriff bereits vor Längerem von „harten Evidenzen“ für eine russische Beteiligung gesprochen und von einem „ungeheuerlichen“ Vorgang. Erstmals hatte die EU im Juli Sanktionen gegen mehrere Hacker aus Russland und China verhängt. Insgesamt wurden damals Strafmaßnahmen gegen sechs Einzelpersonen erlassen. Hinzu kamen Sanktionen gegen zwei Unternehmen aus China und Nordkorea sowie gegen ein russisches Geheimdienstzentrum.