Leichterer Zugang zum Unterhaltsvorschuss verlängert

Die Regierung hat per Verordnung den in der Coronavirus-Krise erleichterten Zugang zum staatlichen Unterhaltsvorschuss um zwei Monate bis Jahresende verlängert. Ein Exekutionsantrag vor Gericht ist also weiterhin vorübergehend keine Voraussetzung mehr für den staatlichen Unterhaltsvorschuss.

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) stellte in einer Aussendung heute auch eine weitere Verlängerung in Aussicht – es sei klar, „dass das notwendig sein wird, solange die Krise anhält“.

An sich wird der Zuschuss nur dann gewährt, wenn drei Kriterien erfüllt sind: Es muss ein entsprechender gerichtlicher Beschluss oder Vergleich vorliegen, der Zahler bzw. die Zahlerin in Verzug sein und das Kind einen Exekutionsantrag stellen. Letzteres fiel mit der Erleichterung weg.

„Unbürokratische Unterstützung“

„Die Corona-Krise trifft auch viele Väter und Mütter, die Unterhalt für ihr Kind oder ihre Kinder leisten – und jetzt Schwierigkeiten haben, diesen Unterhalt zu begleichen. Hier springt der Staat ein und hilft jenen Kindern, deren Eltern vorübergehend den Unterhalt nicht zahlen können“, erklärte Zadic.

Es handle sich um eine „unbürokratische Unterstützung“ für Alleinerziehende und ihre Kinder in dieser Ausnahmezeit, betonte Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP). Ein „wichtiges Signal an Alleinerziehende“ sah auch Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP).