Sozialministerium sieht keine Chance auf Party

Das Sozialministerium hat heute Nachmittag deponiert, dass nach seiner Interpretation die neue Coronavirus-Verordnung keine nächtlichen Partys auf Umwegen ermöglicht. Denn auch wenn das Fest vor 20.00 Uhr beginnt, sei das Verweilen außerhalb des eigenen Wohnbereichs von 20.00 bis 6.00 Uhr nur aus definierten Ausnahmegründen möglich, und Partys zählten nicht dazu.

Daher ist auch eine Heimkehr nach 20.00 Uhr nur gestattet, wenn einer der ausgewiesenen Gründe vorliegt. Also man kann zwar vom Joggen z. B. um 22.00 Uhr heimkehren, aber nicht von einer Party.

Präzisiert wurde, dass sowohl Lebenspartner, die nicht in der gleichen Wohnung leben, als auch volljährige Kinder bzw. deren Eltern als Ausnahme gelten. Sie können einander auch nach 20.00 Uhr besuchen und im gleichen Haushalt übernachten. Das fällt unter die „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“.

Abstandsregel auf Spielplätzen

Sich die Beine vertreten darf man auch in der Nacht uneingeschränkt. Spaziergänge stellen einen „Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung“ dar, sind daher eine der Ausnahmen der Bewegungseinschränkungen.

Bedenken gab es mancherorts, wie denn das Zusammenleben auf Spielplätzen funktionieren soll, wenn sich nur sechs Personen plus sechs Kindern aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen dürfen. Hierzu stellt das Sozialministerium wenig überraschend klar, dass damit nur ein organisiertes Zusammenkommen gemeint ist. Zufälliges Aufeinandertreffen von Kindern aus unterschiedlichen Haushalten im Park sei natürlich nicht davon erfasst. In derartigen Fällen müsse jedoch die Abstandsregel beachtet werden.

Polizei will aufklären statt strafen

Ab Mitternacht gilt der zweite CoV-Lockdown mit nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Die Salzburger Polizei ist ab dann verstärkt im Streifendienst. Die Beamten sollen aber zunächst mehr aufklären und Bewusstsein bilden als strafen, betonte ein Sprecher.

Mehr dazu in salzburg.ORF.at