Attentäter war 20 und einschlägig vorbestraft

Der Attentäter, der nach dem Anschlag in der Wiener Innenstadt von der Polizei erschossen worden ist, war 20 Jahre alt, hatte nordmazedonische Wurzeln und war einschlägig wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) vorbestraft. Das gab Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bekannt.

Laut Nehammer gab es bereits umfangreiche Großrazzien im Umfeld des Täters. Konkret wurden 15 Hausdurchsuchungen vorgenommen und mehrere Personen festgenommen. Der Attentäter besaß neben der österreichischen auch die nordmazedonische Staatsbürgerschaft.

Der erschossene Attentäter sei zweifelsfrei ein Anhänger der radikalislamischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gewesen. Er wurde am 25. April 2019 zu 22 Monaten Haft verurteilt, weil er versucht hatte, nach Syrien auszureisen, um sich dort dem IS anzuschließen. Am 5. Dezember wurde er vorzeitig bedingt entlassen – er galt als junger Erwachsener und fiel damit unter die Privilegien des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).