Recht auf freie Meinungsäußerung – EGMR verurteilt Türkei

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt. Die Entscheidungen türkischer Gerichte, zehn Journalisten nach dem gescheiterten Putschversuch gegen die Regierung von Recep Tayyip Erdogan im Sommer 2016 monatelang in Untersuchungshaft zu halten, „basierten auf einem bloßen Verdacht und nicht auf nachvollziehbaren Gründen“, urteilten die Richter heute in Straßburg.

Die Türkei soll deshalb je 16.000 Euro an die Kläger zahlen. Die zehn Kläger arbeiteten zu der Zeit für die regierungskritische Tageszeitung „Cumhuriyet“. Unter den Festgenommenen war auch der damalige Chefredakteur Murat Sabuncu.

Nach einer Reihe veröffentlichter Artikel und Beiträge im Internet wurden die Journalisten von den Behörden beschuldigt, Propaganda für „terroristische Organisationen“ zu machen, unter anderem für die in der Türkei verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Die Justiz ordnete daraufhin Untersuchungshaft gegen die Journalisten an. Sie saßen zwischen sieben und 16 Monate im Gefängnis.

Dem Menschenrechtsgericht zufolge war die Inhaftierung der Journalisten nicht begründet, da sie lediglich Gebrauch von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung machten. Demnach gab es keine Beweise dafür, dass sie „Terroristen“ unterstützten.