Umsatzersatz gilt auch für Glücksspielautomaten

Im Zuge der Coronavirus-Förderungen müssen die Steuerzahler und -zahlerinnen auch für Spieleinsätze in Österreichs Glücksspielautomaten zahlen, bestätigt das Finanzministerium einen entsprechenden Bericht des aktuellen „profil“. Laut dem Nachrichtenmagazin sollen dafür zehn bis 22 Mio. Euro an Betreiber von Automatenlokalen fließen.

Hintergrund ist die Umsatzersatzregel von Anfang November. In ihrem Rahmen ersetzt die Bundesregierung all jenen Betrieben, die behördlich geschlossen wurden, 80 Prozent ihres Umsatzes. Dazu zählen auch Wett- und Automatencafes. In Österreich laufen derzeit mehr als 5.000 lizenzierte Glücksspielautomaten.

Vom Finanzministerium hieß es dazu: „Wir wissen nicht, ob und in welcher Höhe Anträge auf Umsatzersatz aus diesen Branchen eingereicht werden. Grundsätzlich gelten die Voraussetzungen für den Umsatzersatz für jedes antragsberechtigte Unternehmen, das betrifft auch die Höhe der Deckelung des Umsatzersatzes, der laut EU-Vorgaben mit 800.000 Euro pro Unternehmen gedeckelt ist.“