Zwei Frauen an einem Küchtentisch
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Lockdown-Regeln

Nur ‚Einzelner‘ darf anderen Haushalt treffen

Um Mitternacht wird der zurzeit geltende „weiche“ Lockdown „hart“. Bevor es so weit ist, hat die Regierung die neuen, ab Dienstag geltenden Kontaktbestimmungen noch einmal klarer ausgearbeitet. Laut der adaptierten „rechtlichen Begründung“ der „Covid-19-Notmaßnahmenverordnung“ darf nur ein „Einzelner“ aus einem Haushalt Mitglieder eines anderen Haushalts treffen oder besuchen, wobei deren Anzahl keine Rolle spielt.

Doch muss es sich dabei um „engste Familienangehörige“ oder „wichtige Bezugspersonen“ handeln, wie es in der neuen Version der „rechtlichen Begründung“ des Gesundheitsministeriums heißt. Sie wurde Sonntagabend veröffentlicht. Laut dieser ist es – anders als zuvor vermittelt – nicht erlaubt, dass sich mehrere Mitglieder eines Haushalts mit mehreren Mitgliedern eines anderen Haushalts treffen oder diese besuchen.

Bei der Interpretation der Verordnung hatte zuvor Unklarheit geherrscht. In der Sonntagabend kundgemachten Version werden die ab Dienstag noch zulässigen Privattreffen als Kontakt mit „einzelnen engsten Angehörigen“ bzw. mit „einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird“, definiert.

Nehammer: Alleinlebende sollen eine Person definieren

Ob das nun definitiv für alle bedeutet, dass nur noch eine Person aus einem fremden Haushalt getroffen werden kann, wollte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) im Ö1-Morgenjournal am Montag nicht eindeutig beantworten. Personen, die allein leben, sollen eine Person definieren, die sie während des Lockdowns treffen wollen, so Nehammer. Es gehe darum, Kontakte zu vermeiden – kontrollieren kann die Polizei das aber lediglich im öffentlichen Raum.

Familienfeiern nicht zulässig

Zu den engsten Angehörigen zählen laut Gesundheitsministerium die Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister. Die Frage, wer zu den „wichtigen Bezugspersonen“ gehört, hänge von einer Beurteilung des jeweiligen Einzelfalls ab, hieß es aus dem Ressort. Voraussetzung ist regelmäßiger physischer Kontakt. Die Durchführung von Familienfeiern oder vergleichbaren gesellschaftlichen Zusammenkünften stelle jedenfalls kein „Grundbedürfnis des täglichen Lebens“ dar, diese sind nicht zulässig.

Erlaubt ist auch der Kontakt zu den Großeltern, sofern es sich einerseits um enge Bezugspersonen handelt und andererseits auch bisher mehrmals wöchentlich physischer Kontakt stattgefunden hat. Darüber hinaus ist ein Kontakt zu unterstützungsbedürftigen Personen zur Betreuung und Hilfeleistung ein eigener zulässiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Daher besteht keine Einschränkung in Zusammenhang mit der Betreuung hilfsbedürftiger Großeltern.

Aufruf zu Zurückhaltung

Besuche sind unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls möglich, geht aus den FAQ des Sozialministeriums hervor. „Der Besuch von einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird, zählt zur Ausnahme ‚Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens‘ und ist daher erlaubt“, heißt es dort wörtlich. Gleichzeitig wird zur Zurückhaltung aufgerufen: „Der Kontakt zu anderen Personen sollte so weit wie möglich eingeschränkt werden.“

Zur Verdeutlichung der Besuchsmöglichkeiten: Ab Dienstag ist es erlaubt, dass eine Einzelperson mehrere „engste Angehörige“ oder „wichtige Bezugspersonen“ daheim besucht. Nicht erlaubt ist jedoch laut Angaben aus dem Gesundheitsministerium, dass zwei oder mehrere Angehörige (oder Bezugspersonen) gemeinsam eine haushaltsfremde Person daheim besuchen – und zwar auch dann nicht, wenn diese alleine in einem Haushalt lebt.

Bezugspersonen müssen nicht definiert werden

Klar ist jetzt auch, dass man nicht eine einzelne oder mehrere einzelne Personen definieren muss, die man während des Lockdowns trifft – es können jeweils unterschiedliche Personen sein, sofern sie unter die Begrifflichkeiten „engste Angehörige“ oder „wichtige Bezugspersonen“ fallen. Grundsätzlich appelliert die Bundesregierung eindringlich, möglichst niemanden zu treffen und die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.