„Erhöhter Kontrolldruck“ der Polizei im Lockdown

Einen „erhöhten Kontrolldruck“ seitens der Polizei zur Einhaltung der Vorgaben im Lockdown wird es zwar geben, aber gezielte Schwerpunktaktionen „a la Planquadrat“ sind „nicht vorgesehen“. Das sagte Innenministeriumssprecher Patrick Maierhofer heute. Die Beamten seien bei Verstößen gegen die Verordnung angehalten, zunächst den Dialog zu suchen und nicht gleich zu strafen. Bei absichtlichen Zuwiderhandlungen und groben Verstößen sei aber mit Konsequenzen zu rechnen.

Die Kontrollen im Lockdown finden – sowohl in der Stadt wie auch am Land – im Rahmen der normalen polizeilichen Tätigkeit statt, so Maierhofer. „Man muss jetzt nicht damit rechnen, dass an jeder Ecke ein Polizist steht.“ Es werde auch nicht mehr Personal eingesetzt, es würden sich bloß die Aufgaben verschieben, zumal – wie die Erfahrungen im Frühjahr gezeigt hätten – mit weniger Kriminalität im Lockdown zu rechnen sei.

Muss man im Lockdown stets einen Ausweis oder Meldezettel mit sich führen – oder etwa eine Bestätigung des Arbeitgebers, wenn man jobbedingt nach 20.00 Uhr auf der Straße angetroffen wird? „Nein, dazu besteht keine Pflicht“, sagte Maierhofer. „Es geht immer um das Glaubhaftmachen.“

Auch wenn es „nicht ums Strafen, sondern um das Einhalten der Covid-Maßnahmen“ gehe, werden Verstöße unter Umständen geahndet. Die Organstrafe für das Fehlen eines Mund-Nasen-Schutzes, wo dieser vorgeschrieben ist, beträgt 25 Euro, jene für das Nicht-Einhalten des Mindestabstandes 50 Euro. Bei schweren Verstößen, wie etwa Stadl- oder Garagenpartys, wird eine Anzeige bei der Gesundheitsbehörde erstattet. Da sind dann Strafen bis zu 1.450 Euro pro Person fällig.