BVT soll syrischen Kriegsverbrecher geschützt haben

Die Reihe der Skandale rund um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) reißt nicht ab: Wie die Tageszeitung „Kurier“ unter Berufung auf interne Dokumente berichtet, soll das BVT in Kooperation mit dem israelischen Geheimdienst Mossad einen syrischen General nach Österreich gebracht haben, dem Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Khaled H. sei Asyl verschafft worden, man habe ihn vor der Justiz geschützt und ihm letztlich auch zur Flucht verholfen.

Fest steht, dass derzeit auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) mit der Angelegenheit befasst ist. Laut dem „Kurier“ geht es um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs gegen Mitarbeiter des BVT und des Bundesasylamts. Eine WKStA-Sprecherin konnte der APA auf Anfrage nichts dazu sagen. Ein Sprecher des Innenministeriums wollte sich auf Anfrage ebenfalls nicht äußern und verwies auf die Zuständigkeit der WKStA. Aus informierten Kreisen war jedoch zu erfahren, dass die Informationen authentisch sein dürften.

Causa dürfte ins Jahr 2015 zurückreichen

Die Causa soll ins Frühjahr 2015 zurückreichen, also in die Zeit der rot-schwarzen Regierung und von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Der damalige BVT-Vizechef Wolfgang Zöhrer soll laut „Kurier“ bei einer Israel-Reise eine Kooperationsvereinbarung mit dem Mossad getroffen haben, bei der es um den General gegangen sei. Dieser habe nämlich in Frankreich Probleme gehabt, Asyl zu erhalten. Die Israelis hätten versichert, dass er nichts mit Kriegsverbrechen zu tun habe und „sauber“ sei. Der Anwalt des ehemaligen BVT-Vizechefs nannte die Behauptungen gegenüber ORF.at „vollinhaltlich unwahr“. Es gebe auch keinen entsprechenden Verdacht gegen seinen Mandanten.

Im Juni 2015 sei Khaled H. über den Grenzübergang Walserberg nach Österreich gebracht worden, das BVT habe ihm eine Mietwohnung organisiert, und Beamte seien auch bei seinen Asylbefragungen dabei gewesen. Es sei dabei „die Legende erfunden“ worden, dass der General per Zug aus Frankreich gekommen sei, weil er dort wegen der Bedrohung durch andere Syrer in Gefahr sei. Anschließend sei „massiv Druck auf das Bundesasylamt ausgeübt“ worden, ihm Asyl zu gewähren. Am 2. Dezember 2015 sei ihm dieses im Eilverfahren zugestanden worden.

Hinweise zu Kriegsverbrechen 2016 übermittelt

Im Jänner 2016 habe die NGO CIJA dem Justizministerium Hinweise übermittelt, dass der Mann ein mutmaßlicher Kriegsverbrecher sei. Im April 2016 begannen erste Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien gegen den General, dem Folter vorgeworfen wird. Eine Festnahme sei aber unterblieben, weil das BVT eine Flucht des Generals fürchtete. „Feuer am Dach“ sei erst Ende Mai 2018 gewesen, als Frankreich den General zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben habe. Danach begann die WKStA mit Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs.

Ende Juli 2018 habe dann auch das BVT mit Ermittlungen begonnen, der BVT-Vizechef Dominik Fasching habe dann die Kooperation mit dem Syrer beenden lassen. Erst nach einem ersten „Kurier“-Bericht im Oktober 2018 habe das Bundeskriminalamt den General verdeckt zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Erst mit Verzögerung wurde seine Adresse ausfindig gemacht. Als die Beamten Ende November in der Wiener Wohnung auftauchten, war der General bereits geflohen. Er habe während seines Aufenthalts 50.000 Euro an Sozialleistungen erhalten sowie eine monatliche Unterstützung von 5.000 Euro vom Mossad.

Laut dem „Kurier“ hatte der Syrer für den BVT keinen unmittelbaren Nutzen gehabt, sei er doch weder als Informant noch als Quelle geführt worden. „Der einzige Sinn war wohl, dem Mossad einen Gefallen zu tun“, hieß es. Die Zeitung verwies auch darauf, dass der General während seines Österreich-Aufenthaltes auch nach Russland gereist sei, und wertet das als Beleg dafür, dass er kein Regimegegner gewesen sein kann.