Abgeordnete und Minister im Plenarsaal
APA
Pandemiebedingtes Minus

Budgetdebatte im Zeichen von CoV

Der Nationalrat hat am Dienstag passend zum beginnenden Lockdown seine Budgetwoche gestartet. Denn der Haushaltsentwurf von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) sieht pandemiebedingt ein gehöriges Minus vor. Erwartet wird ein Defizit von 7,1 Prozent der Wirtschaftsleistung – und selbst das ist noch mit großen Unsicherheiten behaftet. Auch diverse Coronavirus-Hilfen werden beschlossen.

Etliche andere Beschlüsse stehen ebenfalls an: vnn der Einführung des Ethikunterrichts bis zur Wiedereinführung von Abschlägen bei der Hacklerregelung bei gleichzeitiger Etablierung eines Pensionsbonus für Dienstnehmer, die schon jung zu arbeiten begonnen haben („Frühstarterbonus“). Vor dem Budget wird noch über das Budgetbegleitgesetz abgestimmt.

Das Budgetbegleitgesetz ist wie immer eine Sammelnovelle, die diesmal 38 Materien umfasst, und hat heuer unter anderem die Pensionsanpassung für das kommende Jahr zu bieten. Bezieher kleiner Pensionen bekommen im nächsten Jahr mehr als die doppelte Inflationsabgeltung: Bezüge bis 1.000 Euro werden um 3,5 Prozent angehoben. Bis 1.400 Euro fällt die Steigerung auf zuletzt 1,5 Prozent linear ab, ab 2.333 Euro wird sie mit einem Fixbetrag von 35 Euro gedeckelt.

Kurzarbeit und Covid-19-Lager

Ebenfalls beschlossen wird die neue Regel für Kurzarbeit. Der maximale Arbeitszeitausfall in Betrieben, die im November oder darüber hinaus von behördlichen Betretungsverboten betroffen sind, kann bis zu hundert Prozent betragen. Der Familienhärtefonds wird um 50 Millionen Euro erhöht. Der Sozialminister erhält ein Sonderbudget von 20 Millionen, mit dem Sozialhilfeempfänger unterstützt werden sollen. 100 Euro pro Kind soll es geben.

In derselben Debatte wird auch die Basis für ein Covid-19-Lager behandelt. In diesem soll – organisiert vom Bundesheer – ein Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien bereitgehalten werden, um im Fall von Engpässen oder Bedarfsspitzen ausreichend gerüstet zu sein. Der Gesundheitsminister wird für die innerösterreichische Verteilung von CoV-Impfstoffen zuständig, die über das gemeinsame EU-Programm beschafft werden. Das Gleiche gilt für die Verteilung von Schnelltests und für über die EU beschaffte Dosen des Medikaments Veklury (Remdesivir).

150 Mio. CoV-bedingt für Länder

Den Ländern wird ein Sonderzuschuss in der Höhe von 150 Millionen Euro zur Abgeltung coronavirusbedingter Aufwendungen überwiesen. Zudem leistet der Bund weiterhin seine jährlichen Kompensationszahlungen in der Höhe von 300 Mio. Euro in Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses, was den Ländern allerdings zu wenig ist – sie fordern mehr.

Als erstes Budgetkapitel werden wieder die „Obersten Organe“ durchgenommen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erhält knapp fünf Prozent mehr Budget, jenes des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) bleibt gleich. Gleiches gilt für die Präsidentschaftskanzlei. Rund 1,5 Prozent plus ergehen an Rechnungshof und Volksanwaltschaft. 11,2 Prozent mehr sind für das Parlament vorgesehen. Knapp 45 Millionen zusätzlich erhält das Bundeskanzleramt, wobei der Löwenanteil auf den Integrationsbereich fällt. Auch für Volksgruppen ist mehr Geld vorgesehen, wobei erstmals seit 1995 eine Erhöhung ihrer Förderung geplant ist. Einen Förderbeitrag gibt es für die Medien für den digitalen Transformationsprozess. Die Parteienförderung wird leicht angehoben.

Mehr Geld für Sport, Justiz und Inneres

Mehr als 400 Millionen mehr gibt es im Sportbudget, wobei aber der allergrößte Teil Auswirkungen der CoV-Krise abfedern soll, etwa über den NPO-Fonds und den Sportligenfonds. Das Budget für Kunst und Kultur soll von heuer 466 auf 496,1 Millionen steigen. Die wesentlichste Erhöhung trifft Kunst- und Kulturförderung. Fast elf Prozent bekommt das Außenministerium dazu. Der Auslandskatastrophenfonds wird auf 52,5 Millionen mehr als verdoppelt, für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit stehen knapp elf Millionen zusätzlich zur Verfügung.

Die Justiz kann im kommenden Jahr mit knapp 66 Millionen mehr an Mitteln rechnen. Ausgegeben wird das Geld etwa für zusätzliches Personal speziell bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizanstalten sowie für einen Ausbau des Opferschutzes. Auch der Bereich Inneres gehört zu den Gewinnern des Budgets. 215 Millionen Euro gibt es zusätzlich. Geschuldet ist das einer Personaloffensive und dem Ausbau der Cyberabwehr, einer besseren Ausstattung der Polizeistellen und ausgebauter IT-Infrastruktur. 64 Millionen weniger sind für das Fremdenwesen budgetiert. Grund ist die geringere Zahl an Flüchtlingen.

Aufstockung für Gesundheitsressort

7,6 Prozent mehr an Budget erhält der Sozialminister. Der Löwenanteil des Anstiegs ist mit Aufwendungen in Zusammenhang mit der Pandemie begründet. Unter anderem wird der Bundeszuschuss für die Pensionen stärker steigen müssen als prognostiziert. Für den Sektor ist ein Plus von fast 16 Prozent vorgesehen. Mehr Geld wird es auch für den Pflegebereich brauchen. Einen leichten Anstieg gibt es zudem beim Budget für den Konsumentenschutz, der dem VKI zugutekommen wird.

Eine deutliche Aufdotierung erfährt das Gesundheitsbudget, und zwar um 602,8 Millionen, was ein Plus von 49 Prozent bedeutet. Neben den Kosten für Tests, Screeningprogramme und Gebühren für Ärzte sind für das nächste Jahr zusätzliche Aufwendungen für einen möglichen Impfstoff in der Höhe von 120 Millionen sowie 150 Millionen für die Abgeltung der Länder unter anderem für die 1450-Hotline, Schutzausrüstungen und Strukturen für Ersatzspitäler eingeplant.

CoV-Hilfen für Wirtschaft

Das Plus des Verteidigungsressorts beträgt fünf Prozent. Den Anstieg nötig machen Mehraufwendungen bei Investitionen. Im Kapitel Wirtschaft sieht der Budgetentwurf für das Jahr 2021 1.125,6 Millionen an Ausgaben vor, was ein Plus von 602 Millionen gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Diese starke Erhöhung ist insbesondere auf CoV-Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftsförderung wie Härtefallfonds und Investitionsprämie zurückzuführen. Bei den zur Wirtschaft zugehörigen Agenden der angewandten Forschung sollen die heurigen Auszahlungen kommendes Jahr fortgeschrieben werden.

Für das Ressort von Elisabeth Köstinger (ÖVP), also Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, stehen nächstes Jahr gut 22 Prozent mehr als 2020 zur Verfügung. Diese Erhöhung ist unter anderem auf den Anstieg im Bereich der Agrarförderungen zurückzuführen. Mehr Mittel braucht es auch für den Breitbandausbau und den Waldfonds.

11,3 Mrd. für Bereich Arbeit

Der Bildungssektor erhält 2021 um 6,1 Prozent mehr. Im Wesentlichen ist der Betrag auf Steigerungen bei den Personalkosten zurückzuführen. Um 4,7 Prozent wachsen die Ausgaben für die Unis und die wissenschaftliche Forschung. Am meisten profitieren davon die Hochschulen. Mehr als zwölf Millionen vorgesehen sind für die Vienna Covid-19 Diagnostics Initiative im Rahmen der CoV-Krisenbewältigung. Ein Plus von über 20 Prozent ist für das Frauenministerium vorgesehen. Stärkung von Gleichstellung und Gewaltschutz gehören zu den Schwerpunkten.

Fast 35 Prozent mehr als 2020 sind kommendes Jahr für die Untergliederung Arbeit eingeplant, was gesamt einen Betrag von 11,3 Milliarden ergibt. Grund sind die Kosten durch die CoV-Krise, die ja einen starken Anstieg der Arbeitslosigkeit zur Folge hatte. Zudem gilt es das Instrument der Kurzarbeit zu finanzieren. 191 Millionen mehr bekommt Ressortchefin Christine Aschbacher (ÖVP) für den Bereich Jugend und Familie. Das ist ein Anstieg von 2,6 Prozent.

Plus für Innovation und Mobilität

100 Millionen mehr und damit 561,6 Millionen gesamt sind für das Kapitel „Innovation und Technologie (Forschung)“ bereitgestellt. Vieles davon ist für klimafreundliche Investitionen vorgesehen. 12,4 Prozent lautet das Plus bei der Mobilität, was auf die Reduktion der Infrastrukturbenützungsentgelte, 100 Millionen für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs und die erste Stufe des 1-2-3-Tickets zurückzuführen ist. Einen großen Brocken macht mittlerweile auch der Klima- und Umweltschutz aus. Die prozentuell höchsten Zuwächse innerhalb des Umweltbudgets gibt es für den Klima- und Energiefonds (plus 117,6 Prozent) und für Energiepolitik (plus 555,6 Prozent).

Budgetminus bei 22,6 Mrd.

Am Ende des dreitägigen Budgetmarathons wird über das Budget, also das Bundesfinanzgesetz und der Finanzrahmen, abgestimmt. Das erwartete Minus liegt bei 22,6 Milliarden Euro. Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von 97,8 Mrd. Euro und Einnahmen in der Höhe von 75,2 Mrd. Euro vor. Erwartet wird somit ein Defizit von 7,1 Prozent der Wirtschaftsleistung. Im Vergleich zum vorangegangenen Bundesfinanzrahmen sollen außerdem die Auszahlungsobergrenzen im neuen Bundesfinanzrahmen von 2021 bis 2024 für alle Finanzjahre steigen.

Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird etabliert. Arbeitnehmer, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Schule oder der Kindergarten coronavirusbedingt geschlossen haben, sollen sich bis zu vier Wochen freinehmen können, wobei dem Arbeitgeber die Kosten ersetzt werden. Das gilt auch, wenn das Kind in Quarantäne ist. Die Regelung ist bis zum Ende des Schuljahres befristet. Allerdings hat sie im aktuellen Lockdown keine Wirksamkeit, da die Schulen ja offen sind.

Hacklerregelung wird geändert

Verlängert wird eine Regelung, die Nachteile für Personen in Altersteilzeit durch die CoV-Pandemie verhindern soll. Schon im Frühjahr wurde für sie sichergestellt, dass die Altersteilzeit nach einem coronavirusbedingten Ende des Beschäftigungsverhältnisses nach der Krise wieder aufleben kann. Das gilt nun bis Ende März weiter. Zum anderen sollen selbstständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, jedoch nach wie vor als Selbstständige pensionsversichert sind, weiter Arbeitslosengeld beziehen können. Beides gilt rückwirkend mit 1. Oktober.

Gegen den erbitterten Widerstand von SPÖ und FPÖ werden bei der Hacklerregelung für Pensionisten, die man nach 45 Beitragsjahren ab 62 in Anspruch nehmen kann, wieder Abschläge von 4,2 Prozent eingeführt. Dafür gibt es einen Bonus für Menschen, die schon jung beruflich tätig waren. Damit sollen Menschen, die zwischen dem 15. und 20. Lebensjahr gearbeitet und eine noch zu definierende Zahl an Beitragsmonaten erworben haben, monatlich 60 Euro zusätzlich bekommen. Voraussetzung sind insgesamt 25 Versicherungsjahre, ansonsten soll der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt des möglichen Pensionsantritts ausbezahlt werden.