Verfahren zur Leidanerkennung von Missbrauchsopfern

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat gestern die neue Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids der Opfer von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verabschiedet. Eine im Herbst 2018 von der Bischofskonferenz vorgestellte Studie hatte ergeben, dass zwischen 1946 und 2014 mindestens 1.670 katholische Kleriker 3.677 meist männliche Minderjährige missbraucht haben sollen.

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