Impfung wird zur Empfehlung

Die bevorstehende Coronavirus-Impfung wird zur Empfehlung. Eine entsprechende Verordnung hat das Sozialministerium gestern Nachmittag in Begutachtung geschickt, Stellungnahmen können bis 10. Dezember abgegeben werden. Damit werden im Fall von Impfschäden die Chancen auf Entschädigung verbessert. Freilich haben sich die bisher zugelassenen Immunisierungen in Österreich als weitgehend sicher erwiesen, wie aus in den Erläuterungen zur Verordnung angeführten Zahlen hervorgeht.

Diesen zufolge beziehen aus dem gesamten Geltungszeitraum des seit 1973 bestehenden Impfschadengesetzes derzeit nur 88 Personen Pensionsleistungen. Daneben wurden auch geringere Schädigungen ohne Pensionsanspruch anerkannt: Seit dem Jahr 1990 waren es 409, wovon aber die überwiegende Mehrheit, nämlich 341 Anerkennungen, nach TBC-Impfungen zeitlich eingegrenzt in den Jahren 1991 bis 1994 erfolgten.

Die anstehende Covid-19-Impfung steht mit der geplanten Verordnung künftig in einer Reihe mit Immunisierungen etwa gegen Masern, Mumps, Diphterie, Röteln, Tetanus, Pneumokokken, Kinderlähmung, Hepatitis B und Influenza. Der Vorteil ist, dass sie damit eben unter das Impfschutzgesetz fällt. Bestehe die Sicherheit, dass die bei etwaigen auftretenden Impfschäden anfallenden finanziellen Belastungen durch das Impfschadensgesetz getragen werden, könne das helfen, Personen zur Inanspruchnahme der Impfungen zu motivieren, heißt es in den Erläuterungen. Durch die Aufnahme in die Verordnung werde außerdem die Wichtigkeit der Impfung hervorgehoben.