Plastiksackerlverbot: Grünes Licht im deutschen Bundestag

In deutschen Supermärkten dürfen ab 2022 keine Einkaufssackerln aus Plastik mehr angeboten werden. Ein entsprechendes Verbot hat der Deutsche Bundestag gestern Abend verabschiedet. Nach einer Übergangsfrist, die auf Drängen des Handels kurzfristig von sechs auf zwölf Monate verlängert wurde, sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern verboten – das sind die Standardsackerln, die man üblicherweise an der Kassa bekommt.

Ausgenommen vom Verbot sind besonders stabile Mehrwegsackerln sowie die dünnen Plastikbeutel, die man etwa in der Obst- und Gemüseabteilung findet. „Die Plastiktüte ist der Inbegriff der Ressourcenverschwendung“, erklärte die deutsche Umweltministerin Svenja Schulze, die das Verkaufsverbot auf den Weg gebracht hatte. „Gute Alternativen sind Einkaufskörbe, waschbare Stoffbeutel für Obst und Gemüse und wiederverwendbare Boxen für Waren von der Frischetheke.“

Für die Umweltorganisation WWF hat das Verbot allerdings nur symbolische Bedeutung. Lediglich ein Prozent des deutschen Kunststoffverbrauchs entfalle auf Plastiksackerln. Auch Linken und Grünen im Bundestag ist das Vorhaben nicht ambitioniert genug. AfD und FDP sehen in der Maßnahme hingegen einen ungerechtfertigten Eingriff in den Markt ohne nachweisbare Vorteile für die Umwelt.