Strenge Weihnachtsregeln in Italien und Spanien

Die italienische Regierung schränkt die Bewegungsfreiheit über Weihnachten bis ins neue Jahr stark ein. Den Beschluss fasste das Kabinett von Ministerpräsident Giuseppe Conte in der Nacht auf heute. Mit den verschärften Reisesperren bis 6. Jänner will Rom einen Wiederanstieg der Infektionszahlen verhindern. Die 60 Millionen Italiener und Italienerinnen sollen abgehalten werden, in großer Zahl in den Weihnachtsurlaub aufzubrechen oder entfernte Verwandte zu besuchen.

Konkret beschloss das Kabinett, vom 21. Dezember an das Reisen zwischen den Regionen Italiens zu verbieten. Die Menschen dürfen dann auch nicht in ihre Ferienwohnungen an der Küste oder in den Bergen fahren. Ausnahmen sind für die Arbeit, aus gesundheitlichen Gründen und in anderen Notlagen möglich. Die Rückkehr an den Hauptwohnort bleibt erlaubt.

Regeln zu Silvester noch strikter

Über das Weihnachtsfest und Neujahr zieht Rom die Zügel noch fester an: Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Jänner sollen die Menschen in ihren Städten und Gemeinden bleiben. Auch hier gibt es Ausnahmen für die Arbeit oder Notsituationen. Zudem sollen Notdekrete künftig 50 statt bisher 30 Tage gelten.

Derzeit herrscht in Italien ein Teil-Lockdown mit drei Risikozonen. In den roten Zonen müssen die Bürger möglichst ganz zu Hause bleiben. Zwischen den Gebieten der niedrigsten Risikostufe, den gelben Zonen, dürfen die Menschen bisher frei reisen. Diese Art der Einstufung soll bis auf die Weihnachts- und Silvesterregeln im Grundsatz erhalten bleiben.

Strenge Regeln auch in Spanien

Auch in Spanien werden die Einschränkungen für die Weihnachtsfeiertage verschärft: Zwischen dem 23. Dezember und dem 6. Jänner werden die 47 Millionen Bürgerinnen und Bürger des Landes ihre jeweilige Wohnregion nur in Ausnahmefällen verlassen dürfen. Das beschlossen gestern die Zentralregierung und die 17 Autonomen Gemeinschaften des Landes.

Nach der Vereinbarung werden die Menschen in Spanien während der Abriegelungen allerdings die regionalen Grenzen für Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis überqueren dürfen. Daneben gelten die Ausnahmen, die bei Absperrungen gewöhnlich sind, etwa für die Fahrt zur Arbeit und zum Arzt bzw. zur Ärztin.