Europäischer Haftbefehl: Verfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission hat gegen sechs EU-Staaten, darunter Österreich, Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelnder Umsetzung der EU-Vorschriften für den Europäischen Haftbefehl eingeleitet. Außerdem forderte die EU-Behörde Österreich heute auf, seine Methodik für die Beurteilung der Luftqualität zu verbessern und das EU-Recht betreffend den einheitlichen europäischen Eisenbahnraum umzusetzen.

Der Europäische Haftbefehl ist am 1. Jänner 2004 an die Stelle der langwierigen Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedsstaaten getreten, wie es in der Aussendung der EU-Kommission heißt.

Neben Österreich verabsäumten es den Angaben zufolge auch Tschechien, Estland, Italien, Litauen und Polen, den Beschluss umzusetzen, „indem sie beispielsweise ihre Staatsangehörigen im Vergleich zu EU-Bürgern aus anderen Mitgliedsstaaten bevorzugt behandeln oder zusätzliche, im Rahmenbeschluss nicht vorgesehene Gründe für die Ablehnung von Haftbefehlen vorsehen“. Binnen zwei Monaten müssen die EU-Staaten den Forderungen nachkommen, sonst erhalten sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme.

Messung der Luftqualität und Eisenbahn

Außerdem muss Österreich bei der Messung der Luftqualität nachbessern. Das heimische Recht sehe „insbesondere keine korrekte Aktualisierung der Dokumentation der Messungen vor“, heißt es seitens der EU-Kommission. Zudem würden „Teile der Umsetzungsvorschriften nicht für Ozon gelten“. Auch hier hat Österreich ab jetzt zwei Monate Zeit, den Forderungen nachzukommen, sonst droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Eine Umsetzung des EU-Rechts fordert die EU-Kommission auch bei der Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Die Rechtsvorschriften hätten bis 16. Juni 2015 in nationales Recht umgesetzt werden sollen – das geschah weder in Österreich noch in Luxemburg und Griechenland. Die drei Mitgliedsstaaten haben nun zwei Monate zur Umsetzung der Forderung Zeit, sonst erhalten sie erneut Post aus Brüssel.