Kein offener Vollzug für katalanische Separatisten

Die neun zu langen Haftstrafen verurteilten Separatisten der spanischen Region Katalonien kommen doch nicht in den Genuss des offenen Vollzugs. Der Oberste Gerichtshof Spaniens hob ein Urteil eines katalanischen Gerichts auf, das den Separatisten die Möglichkeit eröffnet hätte, das Gefängnis tagsüber und an den Wochenenden zu verlassen. Man betrachte diese Maßnahme als verfrüht, teilte das Höchstgericht in seiner Urteilsbegründung heute in Madrid mit.

Der frühere katalanische Vizeregionalchef Oriol Junqueras und acht Mitangeklagten waren im Herbst vorigen Jahres wegen ihrer Rolle beim illegalen Referendum vom 1. Oktober 2017 und eines anschließenden Unabhängigkeitsbeschlusses des Aufruhrs schuldig gesprochen worden. Es gab Haftstrafen von bis zu 13 Jahren. Nach Bekanntgabe der Urteile hatte es damals in der katalanischen Hauptstadt Barcelona tagelang gewalttätige Proteste gegeben.

Der damalige Regionalpräsident Carles Puigdemont war im Herbst 2017 nach Belgien geflohen – kurz bevor die Zentralregierung Katalonien unter Zwangsverwaltung stellte. Die aktuelle Regionalregierung tritt ebenfalls für die Gründung einer unabhängigen Republik ein. Am 14. Februar finden in Katalonien Neuwahlen statt. Der im September von der spanischen Justiz wegen Ungehorsams abgesetzte Regionalpräsident Quim Torra rief die Wähler auf, diese Abstimmung zu einem Plebiszit über die Trennung von Spanien zu machen.