Nach „Ibiza“-Befragung von WKStA-Leiterin: Anfragen an Zadic

Die Befragung von Ilse-Maria Vrabl-Sanda, Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), im „Ibiza“-U-Ausschuss hat ein parlamentarisches Nachspiel. NEOS stellte insgesamt drei Anfragen an Justizministerin Alma Zadic (Grüne), in denen es um Weisungen und mutmaßliche Interventionen rund um die „Ibiza“-Ermittlungen geht.

Konkret will NEOS-Fraktionschefin Stephanie Krisper wissen, ob es im Verfahren Weisungen der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien bzw. der Justizministerin gab. Zudem stellt Krisper die Frage, ob es Dienstbesprechungen gab, in denen der WKStA Handlungen untersagt wurden oder wodurch das „Ansinnen“ der Staatsanwaltschaft abgeändert wurde.

Eine weitere Anfrage dreht sich um die Vorlage bzw. Nichtvorlage von Akten an den U-Ausschuss. So soll Zadic etwa Fragen nach dem Akt der „Schredder-Affäre“ und des „Ibiza-Videos“, das nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vollständig dem U-Ausschuss übermittelt werden muss, beantworten. Außerdem will Krisper wissen, wie oft sich die WKStA an die Justizministerin gewandt hat.

Befragung zum Teil im Geheimen

Vergangene Woche hatte der „Ibiza“-U-Ausschuss seine letzten Befragungen in diesem Jahr durchgeführt – darunter war auch Vrabl-Sanda als Auskunftsperson geladen. Sie lieferte einen Einblick in die Arbeit der WKStA und deutete wegen einer möglichen politischen Einflussnahme ein neues mögliches Verfahren an. Das Justizministerium teilte noch am selben Tag mit, dass man davon noch nichts wisse.

NEOS-Mandatarin Krisper hatte gefragt, ob sie, Vrabl-Sanda, Wahrnehmungen über politische Einflussnahme habe. Die WKStA-Leiterin antwortete: „Ich kann dazu in medienöffentlicher Sitzung nichts sagen. Ich würde Sie bitten … Da gibt es entsprechende Hinweise, die kann ich derzeit nicht offenlegen (…), weil unter Umständen auch ein gewisser Konsultationsmechanismus erforderlich wäre.“

WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda
ORF.at/Peter Pfeiffer

Nach einer zehnminütigen Sitzungsunterbrechung und einem Gespräch mit Vrabl-Sanda sagte Verfahrensrichter Ronald Rohrer, dass es sich um einen „sehr jungen Verfahrens- und Wissensstand“ handle. In einer vertraulichen Sitzung, die unter Ausschluss der Medien knapp eine Stunde dauerte, wurde das Thema erneut aufgegriffen.

Langer Weg bis in den U-Ausschuss

Schon länger kolportiert wird ein Zwist zwischen unterschiedlichen Ermittlungsbehörden – von WKStA, OStA und „SoKo Tape“. Beklagt wird vonseiten der Opposition, dass Akten, die man sich im U-Ausschuss erwartet, nicht geliefert werden. Grundsätzlich durchlaufen Beweismittel einen langen Weg bis sie beim parlamentarischen Kontrollorgan landen.

Staatsanwaltschaften nehmen für sich nur das zum Akt, was für das Ermittlungsverfahren relevant ist. Für den U-Ausschuss muss dann geklärt werden, ob eine Übermittlung der im Akt liegenden Beweismittel die Ermittlungen gefährden könnte. Wenn das nicht der Fall ist, legt die OStA die Akten direkt dem U-Ausschuss vor. Wenn eine Vorlage problematisch ist, kann die Justizministerin mit dem Ausschussvorsitzenden eine „konsensuale Lösung“ finden.