Polizei soll in Wohnung kontrollieren dürfen

Der Polizei soll künftig die Befugnis haben, in Wohnungen z. B. die Einhaltung von Quarantäne zu kontrollieren. Das geht aus dem Entwurf eines Abänderungsantrags zum Epidemiegesetz hervor, der ORF.at vorliegt. Im Antrag ist von „sonstigen Gebäuden“ die Rede. Der Entwurf ist mit 9. Dezember datiert.

Festgeschrieben wird eine ausdrückliche Betretungsbefugnis der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Damit können diese neben den Gesundheitsbehörden beispielsweise die Einhaltung von Verpflichtungen der Absonderung kontrollieren.

In den Erläuterungen werden als „sonstige Gebäude“ all jene Gebäude definiert, „die keine Betriebe bzw. keine Betriebsstätten sind; unter anderem auch der private Wohnbereich“.

SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried sieht hier einen schweren Eingriff ins Privatleben, noch dazu, wo die Regelung unbefristet sei und es keine Begutachtung gegeben habe. Was die Registrierpflicht für Heime und Krankenhäuser betrifft, fragt Leichtfried in einer Aussendung, ob die Bundesländer diesmal vorher informiert und eingebunden gewesen seien.

Registrierung in Gastronomie kommt

Personenregistrierungen können künftig in der Gastronomie und der Hotellerie sowie in Sportstätten, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie Spitälern und Altersheimen vorgeschrieben werden. Ein entsprechender, der APA vorliegender Abänderungsantrag soll morgen vom Nationalrat beschlossen werden.

Begründet werden die Registrierungen damit, dass diese Daten zur Nachverfolgung von Kontakten nötig sein könnten. Die Regel ist bis Mitte kommenden Jahres befristet. Gesetzlich ermöglicht wird, dass die Datenerhebung mittels QR-Code erfolgt.

Vermerkt werden sollen Namen und Angaben wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie Aufenthaltsdauer. All das gilt nur, wenn sich die Person mehr als eine Viertelstunde in der Einrichtung oder bei der Veranstaltung aufhält.

Die Daten sollen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde übermittelt werden. Erfasst sind etwa Museen, Bibliotheken, Spielhallen und Bäder. Ausgenommen sind der Privatbereich, Versammlungen und der Handel. Auch Take-away bleibt ohne Registrierung möglich.

Vorgesorgt wird schließlich noch für die weihnachtlichen Reiseeinschränkungen. Bei der Reiseverordnung wird nicht mehr nur auf Risikostaaten, sondern auf alle Länder abgestellt.