IStGH will Verfahren gegen Boko Haram eröffnen

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) will ein Ermittlungsverfahren gegen die islamistische Miliz Boko Haram sowie Sicherheitstruppen Nigerias eröffnen. Das kündigte Chefanklägerin Fatou Bensouda gestern in Den Haag an. Es gebe ausreichend Hinweise, dass Mitglieder von Boko Haram schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hätten. Dazu gehörten unter anderem Mord, Vergewaltigung, Versklavung, Folter und Geiselnahme.

Außerdem verfügt die Anklage des Weltstrafgerichtes nach eigenen Angaben über genügend Hinweise, dass auch die Sicherheitskräfte schwere Verbrechen begangen haben. Auch sie sollen strafrechtlich verfolgt werden wegen Mordes, sexueller Gewalt, Folter und anderer Gewalttaten gegen die Bevölkerung.

Untersuchungen bereits 2010

Die Anklage hatte Vorwürfe zu Kriegsverbrechen in Nigeria bereits seit 2010 untersucht. Zunächst, so erklärte Bensouda, hatte sie den Behörden des Landes Gelegenheit gegeben, diese Verbrechen selbst strafrechtlich zu verfolgen. Das sei aber nicht ausreichend geschehen.

Nun muss die Anklage zunächst eine richterliche Verfügung zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens beantragen. Bis tatsächlich Haftbefehl erlassen und dann auch ein Prozess beginnen kann, können erfahrungsgemäß Jahre vergehen.