„Querdenken“-Demo in Dresden verboten

Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat ein Verbot der für heute beantragten „Querdenken“-Demonstration in Dresden bestätigt. Das OVG wies die Beschwerde des Veranstalters gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Das Verwaltungsgericht war der Argumentation der Stadt Dresden gefolgt, dass eine solche Großdemo in der Coronavirus-Pandemie nicht möglich sei. Das sei „nicht zu beanstanden“, entschied das OVG.

Verfassungesbeschwerde eingelegt

Die „Querdenken“-Bewegung hatte für Dresden eine Demonstration mit 4.000 Teilnehmern und Teilnehmerinnen angemeldet.

Der Anmelder ging anschließend mit einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weiter gegen die Entscheidung vor. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte allerdings das Verbot der Demo endgültig.