Erstochener Amtsleiter in Vorarlberg: Urteil rechtskräftig

Im Fall des erstochenen Amtsleiters in Dornbirn ist der im vergangenen Jänner über den Täter verhängte Schuldspruch wegen Mordes rechtskräftig. Die von Soner Ö. dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) als unbegründet abgewiesen.

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