Großmutter und Enkelkind vor einem Weihnachtsbaum
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Verordnungsentwurf

Neue CoV-Regeln für Weihnachten

Das Gesundheitsministerium hat am Dienstag den Verordnungsentwurf zu den Weihnachtsfeiertagen vorgelegt. Die Ausgangsbeschränkungen und die Regeln für Zusammenkünfte werden nur am 24. und 25. Dezember gelockert, am Stefanitag, also dem 26. Dezember, kehrt man zu den aktuell geltenden Regeln zurück. Erlassen wurde indes die Einreiseverordnung, die bereits ab 19. Dezember gilt.

Für den Heiligen Abend und den Christtag ist nun vorgesehen, dass Zusammenkünfte von nicht mehr als zehn Personen aus höchstens ebenso vielen Haushalten zulässig sind. Ansonsten gilt weiterhin, dass sich sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus zwei Haushalten treffen können. Allerdings wird nun in der Verordnung festgelegt, dass hierbei in Innenräumen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Davon ausgenommen ist allerdings der private Wohnbereich.

Der entsprechende Passus, der die Ausnahme für Privaträume regelt, wird allerdings laut momentan bekanntem Verordnungsentwurf für den 24. und 25. Dezember ausgesetzt. Das sorgte für Spekulationen, ob denn nun unter dem Weihnachtsbaum ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen sei. Das Gesundheitsministerium betonte gegenüber ORF.at und der APA allerdings, dass von der Maskenpflicht auch die Zusammenkünfte an den Weihnachtsfeiertagen ausgenommen sind. Das heißt, die Familienfeier am 24. und 25. Dezember kann auch ohne Mund-Nasen-Schutz abgehalten werden. „Die Formulierung wird jetzt noch einmal klarstellen, dass es keine Notwendigkeit geben wird, einen Mund-Nasen-Schutz unter dem Christbaum zu verwenden“, hieß es auch von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) gegenüber der ZIB.

Maßnahmen für Weihnachten

Am Dienstag ist der Verordnungsentwurf mit den CoV-Maßnahmen der Bundesregierung für die Weihnachtsferien bekanntgeworden.

PCR-Tests für Pflegepersonal verpflichtend

Die Maske ist auch am Arbeitsplatz auf dem Vormarsch. Die Verordnung schreibt sie in Unternehmen überall dort vor, wo Menschen zusammenkommen. Alternativ sind Schutzmaßnahmen wie die Anbringung von Trennwänden oder Plexiglaswänden und organisatorische Schutzmaßnahmen wie das Bilden von festen Teams angeführt.

Was Alters- und Pflegeheime angeht, sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nun verpflichtet, sich zweimal pro Woche entweder einem Antigen- oder einem PCR-Test zu unterziehen. Sind nicht genügend vorhanden, sollen jene prioritär getestet werden, die direkten Kontakt mit Patienten haben. Diese sollen auch Zugang zu einem Test pro Woche bekommen. Einmal wöchentlich sollen auch die in Krankenanstalten Tätigen einen Test absolvieren. Das Gesundheitsministerium hat den Verordnungsentwurf den Parlamentsparteien übermittelt. Der Text muss noch vom Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen werden.

Regeln fürs Skifahren

Vorgesorgt wird schon für die Skisaison, die mit Weihnachten starten soll. Hier wird in der Verordnung explizit festgelegt, dass in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sesseln) höchstens die Hälfte der Beförderungskapazität genutzt werden darf. Festgelegt werden nun auch jene Orte, die (neben den schon wieder offenen Museen und Bibliotheken) demnächst wieder besucht werden können. Das sind Tierparks, Zoos und botanische Gärten.

Noch keine Regeln für Silvester

Explizit ausgenommen von den allgemeinen Regeln in der Verordnung sind Veranstaltungen zur Religionsausübung. Neu ist, dass in den Bereichen, wo eine Testung vorgeschrieben wird, jene ausgenommen sind, die in den vergangenen drei Monaten davor nachweislich CoV-Infektionen hatten. Noch keine Regeln festgelegt sind für Silvester, denn die Verordnung tritt am 26. Dezember außer Kraft. In Kraft treten soll sie am 17. Dezember. Zunächst war vom 20. Dezember als Starttermin die Rede gewesen.

Zehntägige Quarantäne bei Einreise

Die strengen Reiseregeln zur Weihnachtszeit bringen indes Ausnahmen für Berufsreisende wie 24-Stunden-Betreuerinnen, nicht aber zwingend für Familienmitglieder. Das sieht die Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die am Dienstag erlassen wurde. Grundsätzlich muss jeder, der ab 19. Dezember einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten kann man sich nach frühestens fünf Tagen und das auf eigene Kosten.

Österreichische Polizisten an einem deutsch-österreichischen Grenzübergang
Reuters/Andreas Gebert
Die neuen Einreiseregeln gelten ab 19. Dezember

Allerdings gibt es Ausnahmen: Sie beginnen bei Personen, die aus jenen wenigen Ländern anreisen, deren CoV-Belastung noch immer gering ist und die auch keinen negativen Test vorweisen müssen. Das sind Reisende aus Australien, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay, dem Vatikan und als einzige EU-Staaten Finnland und Irland. Allerdings müssen sie sich dort zehn Tage davor ununterbrochen aufgehalten haben. Es geht also nicht, dass man beispielsweise aus Schweden über den Umweg Finnland nach Österreich kommt und so die Quarantäne vermeidet.

Ebenfalls ohne Restriktionen einreisen dürfen Menschen, die regelmäßig pendeln, wobei Personenbetreuerinnen und -betreuer hier ausgenommen sind. Ausgenommen sind zudem Personen, die in die Enklaven Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen – mehr dazu in vorarlberg.ORF.at .

Regelmäßiger Kontakt mit Familie

Ohne Test kommen können auch jene, die mindestens einmal pro Monat zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners einreisen. Ebenso ist die Einreise aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren Gründen im familiären Kreis – wie insbesondere schwere Krankheitsfälle, Todesfälle, Begräbnisse, Geburten sowie die Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen in Notfällen – uneingeschränkt möglich.

In allen anderen Fällen, also wenn es keine regelmäßigen Besuche gibt bzw. jemand nur für eine Weihnachts- oder Silvesterfeier mit der Familie einreisen will, gilt die zehntägige Quarantäne.

Ausnahme für 24-Stunden-Pflegekräfte

Eine weitere für den Arbeitsmarkt relevante Ausnahme ist jene für Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen, denn hier sind nun auch die Personenbetreuer, also die 24-Stunden-Betreuung, umfasst. Auch aus humanitären Gründen kann eingereist werden. Diplomaten und medizinische Begleitpersonen dürfen ebenfalls ins Land kommen, ohne Quarantäne befürchten zu müssen.

Der große Unterschied zu den anderen Gruppen wie Pendlern oder Passagieren aus sicheren Ländern: bei Einreise ist ein ärztliches Zeugnis vorzuweisen, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und bei dem die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt. Wird erst in Österreich getestet, wobei auch ein Antigen-Test möglich ist, endet die Quarantäne mit Vorliegen des negativen Ergebnisses.

Die Ausreise aus Österreich ist während der Quarantäne unter bestimmten Auflagen möglich: „Die Quarantäne kann zum Zweck der Ausreise aus Österreich vorzeitig beendet werden, wenn sichergestellt ist, dass bei der Ausreise das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird“, heißt es in dem Papier.

Kritik der Opposition

Die FPÖ kritisiert die Weihnachtsverordnung scharf. Unter anderem bemängelt Klubchef Herbert Kickl, dass künftig auch in Büroräumlichkeiten eine Maskenpflicht möglich sein wird. Darüber hinaus stört ihn, dass schon am Stefanitag wieder die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sowie die eingeschränkten Treffmöglichkeiten gelten.

„Finger weg von den Weihnachtsfeiertagen“, verlangte der freiheitliche Fraktionschef. Das Weihnachtsfest sei der Inbegriff des vertraut-familiären Fests, es gehöre den Familien. Auch missfällt Kickl, dass man künftig im Kellerstüberl mit Tante oder Onkel eine Maske tragen müsse.

„De facto Reiseverbot“

NEOS bemängelte die Reiseverordnung für die Weihnachtszeit. Die Bundesregierung ignoriere damit die Lebensrealität Tausender Familien, zeigt sich der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak verärgert, dass es so gut wie keine Ausnahmen gebe: „Dadurch verhängt die Regierung ein De-facto-Reiseverbot für Hunderttausende Auslandsösterreicherinnen und -österreicher und reißt Familien auseinander.“

ÖVP und Grüne würden durch die Kurzfristigkeit der Verordnung ein Einreise- und Testchaos riskieren, so Scherak: „Viele werden wohl jetzt noch vor Inkrafttreten der Quarantänebestimmungen überhastet einreisen. Das bedeutet volle Züge, Flüge und Staus an den Grenzen. Das alles ist für das Infektionsgeschehen nicht zuträglich.“

Dass etwa im Ausland studierende Kinder einmal im Monat einreisen mussten, damit sie jetzt zu Weihnachten nach Österreich fahren dürfen, gehe an der Realität vorbei, findet der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried. Das gelte auch für Ehepartner, die vielleicht für einige Monate im Ausland beschäftigt gewesen seien. Prinzipiell sei es auch wieder einmal völlig unverständlich, warum die Verordnung so spät komme. Grundsätzlich sind für Leichtfried Einreisekontrollen und Regeln zum Vorweisen eines negativen Coronavirus-Tests, wenn sie der Bekämpfung der Pandemie dienen, richtig.