Verbot von Gender-Studien in Rumänien verfassungswidrig

Das rumänische Verfassungsgericht hat das Verbot von Gender-Studien in Schulen und Universitäten durch das Parlament gekippt. Die Änderung des „Gesetzes zur nationalen Bildung“ sei verfassungswidrig, erklärten die Richter heute.

Die im Juni verabschiedete Gesetzesänderung umfasste ein Verbot zur Verbreitung von „Theorien oder Meinungen zur Geschlechtsidentität, wonach das Geschlecht ein vom biologischen Geschlecht getrenntes Konzept ist“.

Der Gesetzestext hatte scharfe Kritik in der akademischen Welt hervorgerufen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler prangerten ein „illiberales Abdriften“ an, das an das Vorgehen von Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orban erinnere.

Präsident ging vor Gericht

Rumäniens Präsident Klaus Iohannis hatte das Gesetz vor dem Gericht angefochten. Er sah dieses „im Widerspruch zu mehreren Verfassungsprinzipien, einschließlich der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz und dem Zugang zu Bildung“.

Bereits im September hatten mehrere rumänische und ausländische Universitäten, unterstützt von Hunderten Professorinnen und Professoren sowie dem wissenschaftlichen Personal, das Gericht aufgefordert, das Verbot aufzuheben. Sie begründeten den Schritt unter anderem mit der „Verletzung der Universitätsautonomie“.

Die LGBTQ-Organisation Accept begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Das Verfassungsgericht hat einen schweren Angriff auf die Demokratie und die Meinungsfreiheit gestoppt“, hieß es in einer Erklärung. Das englische Kürzel LGBT steht für lesbisch, schwul, bisexuell und transgender.