EuGH: Ungarn verstößt mit Asylregeln gegen EU-Recht

Ungarn verstößt mit seinen Asylregeln gegen EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute in einem Urteil festgestellt. Das Gericht verurteilte Ungarn vor allem wegen der „rechtswidrigen Inhaftierung“ von Schutzbedürftigen in Transitzonen und der Rückführung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien.

Ungarn hat aufgrund eines vorhergehenden EuGH-Urteils die Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze bereits im Mai 2020 geschlossen. Der EuGH weist in seinem Urteil zwar auf den Umstand der bereits erfolgten Schließung hin, schreibt aber, das habe „keine Auswirkungen auf die vorliegende Klage, da auf die Situation zu dem Zeitpunkt abzustellen ist, zu dem nach der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission die festgestellten Mängel hätten beseitigt worden sein müssen (8. Februar 2018)“.

EuGH unterbindet generelles Verbot der Auslieferung nach Polen

Einem weiteren EuGH-Urteil zufolge dürfen EU-Staaten ungeachtet wachsender Zweifel an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz kein generelles Auslieferungsverbot verhängen. Der EuGH entschied, dass die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls weiterhin nur dann verweigert werden darf, wenn der betroffenen Person tatsächlich ein unfaires Verfahren droht. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

Hintergrund des neuen EuGH-Urteils ist ein in den Niederlanden laufendes Verfahren, in dem sich ein wegen Drogendelikten festgenommener Pole gegen seine Überstellung in sein Heimatland wehrt. Das mit dem Fall befasste Amsterdamer Gericht wollte vom EuGH unter anderem wissen, ob ein Europäischer Haftbefehl ohne Einzelfallprüfung vollstreckt werden kann, wenn zuvor festgestellt wurde, dass grundsätzlich eine „reelle Gefahr“ eines unfairen Verfahrens besteht, weil die polnischen Gerichte „aufgrund systemischer und allgemeiner Mängel nicht mehr unabhängig sind“.

Die Zweifel an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz gibt es wegen umstrittener Reformen der national-konservativen Regierung in Warschau.