Skilifte können ab 24. Dezember öffnen, Weihnachtsregeln bleiben

Die Regierung hat heute einen erneuten harten Lockdown ab dem 26. Dezember präsentiert, die Skigebiete sollen aber wie geplant öffnen können. Ab dem 24. Dezember dürfen Seilbahnen und Lifte mit halber Kapazität verkehren. Die Entscheidung über ein Aufsperren liegt bei den Ländern, die vom Bund Mindestvorgaben für die Öffnung bekommen. Auch Langlaufloipen bleiben offen und Eislaufen erlaubt.

Vorgaben des Bundes fürs Aufsperren von Gondeln und Co. sind Abstandsregeln beim Anstellen und für den Transport innerhalb der Gondeln. Dazu sind FFP2-Masken für die Ski- und Snowboardfahrer bei den Liften obligatorisch. Nähere Bestimmungen können die Länder treffen, so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne). „Die Situation ist nicht überall eins zu eins gleich“, sagte er heute. Auf Basis der mit den Landeshauptleuten besprochenen Pläne können die Aufstiegshilfen jedenfalls öffnen.

Aufrecht bleiben auch die Pläne für die Weihnachtsfeiertage. Für das Weihnachtsfest dürfen am 24. und 25. Dezember maximal zehn Personen auch aus mehreren Haushalten zusammentreffen. Ausgangsbeschränkungen gibt es hingegen zu Silvester.