D: Rodung für Tesla-Fabrik bleibt zum Teil ausgesetzt

Zwischenerfolg für deutsche Umweltverbände gegen den Bau der Tesla-Fabrik: Der US-Elektroautobauer darf auf Teilen seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin auch weiterhin keine Waldfläche abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gab gestern einer Beschwerde der Verbände NABU und Grüne Liga zum Teil statt.

Die Naturschützer hatten sich beim OVG gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) gewandt, das zuvor die Fällung der Bäume genehmigt hatte. Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Ihnen geht es vor allem um den Artenschutz für Zauneidechsen.

Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab.

Lebensraum von Zauneidechsen

Das OVG untersagte Rodungsmaßnahmen „in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen“. Dort sei der Lebensraum dort überwinternder Zauneidechsen, die die Rodungsmaßnahmen voraussichtlich nicht überleben würden, heißt es in der Entscheidung.

Tesla habe zwar die Reptilien einsammeln und umsetzen lassen, doch sei das zu einem Zeitpunkt geschehen, „als sich zumindest die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren Winterquartieren befunden haben dürften“. Die Umsiedlung sei „nicht geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot auszuschließen“.

Die Rodung in diesem Bereich sowie in einem Streifen entlang der Autobahn wurden daher untersagt. In den übrigen Abschnitten wird die Rodung erlaubt. Für sie konnten die Naturverbände nach Darstellung des OVG „nicht darlegen, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handle“.